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Netzentwicklungsplan (NEP)
Der Netzentwicklungsplan (NEP) für den Strom für die Jahre 2037/2045 ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass wir genug Strom haben, der umweltfreundlich und zuverlässig ist. Dieser Plan wird von den Betreibern der großen Stromleitungen in Deutschland erstellt, wie 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Sie kümmern sich um den Ausbau und den Betrieb des großen Stromnetzes.
Warum ist das wichtig? Weil mehr Elektrizität gebraucht wird, besonders da wir versuchen, weniger CO2 auszustoßen. Elektrizität wird immer wichtiger, da mehr Dinge wie Autos und Heizungen mit Strom betreiben werden, um sauberer zu werden.
Der NEP berücksichtigt verschiedene Faktoren wie den erwarteten Stromverbrauch und die Nutzung von Wind- und Kohlekraftwerken. Er plant, wie das Stromnetz verbessert werden kann, um diesen Bedarf zu decken.
Es gibt Möglichkeiten für die Öffentlichkeit, sich zu informieren und Feedback zu geben. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan und gibt ihn dann frei. Nach der Übernahme in den Bundesbedarfsplan können die Übertragungsnetzbetreiber auf dieser Grundlage dann mit der Planung der konkreten Bauprojekte beginnen.
Auch das Stadtgebiet von Oberursel ist von neuen Stromleitungen und einem neuen Umspannwerk betroffen. Die Stadt Oberursel nutzt ihre Möglichkeiten, sich zu beteiligen und die Bevölkerung zu informieren. Es ist wichtig, die Bedenken und Interessen der Gemeinde gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern klar zu formulieren. Das Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen dem Bedarf an sauberer Energie und dem Schutz der Umwelt und der Lebensqualität in den betroffenen Gebieten zu finden.
Netzentwicklungsplanung
Nach § 12 b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Betreiber von Übertragungsnetzen dazu verpflichtet den Netzentwicklungsplan (NEP) zu erstellen. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Sie sind ebenfalls für den Ausbau, die Planung, den Bau und den Betrieb des Höchstspannungsnetzes zuständig.
Der NEP ist das zentrale Instrument, mit dem die Basis für eine sichere und klimaneutrale Stromversorgung geschaffen wird. Er bildet auf der Grundlage von Annahmen zur künftigen Energiebilanz die technische Konzeption, vor allem für die Entwicklung des Höchstspannungsnetzes.
Strom spielt eine wesentliche Rolle bei der Energieversorgung, weil die Reduzierung von CO2-Emissionen in den Sektoren Industrie, Verkehr und Gebäude überwiegend durch direkte oder indirekte Elektrifizierung erfolgt. Der Bedarf an Strom und Stromtransport beschleunigt sich stark und somit erhöhen sich auch die Anforderungen an das Übertragungsnetz.
Netzentwicklungsplan Strom für die Zieljahre 2037/2045 (NEP)
Allgemeine Informationen zum Netzausbaubedarf finden sich unter folgenden Links:
https://www.netzausbau.de/Wissen/Ausbaubedarf/Netzentwicklungsplan/Netzentwicklungsplan.html
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/buergerdialog.html
Für weiterführende Informationen wird auf die Homepage zum Netzentwicklungsplan verweisen: Netzentwicklungsplan
Im Aufstellungsprozess des NEP erfolgen mehrere Stufen der öffentlichen Beteiligung. Nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren und einer fachlichen Prüfung veröffentlicht die Bundesnetzagentur (BNetzA) abschließend den NEP, bevor die darin enthaltenen Maßnahmen in das Bundesbedarfsplangesetz einfließen.
Nach dem Prozess der Konsultationsphase wurde der Netzentwicklungsplan Strom für die Zieljahre 2037/2045 durch die Bundesnetzagentur bestätigt (Stand März 2024) Bestätigung Netzentwicklungsplan Strom
Der bestätigte Netzentwicklungsplan ist zusammen mit dem Umweltbericht die Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Das BBPlG ist der gesetzliche Auftrag an die Übertragungsnetzbetreiber, diese Vorhaben umzusetzen. Auf dieser Grundlage kann mit den konkreten Planungsverfahren der Vorhaben (Planfeststellungsverfahren) begonnen werden.
Die Stellungnahme der Stadt Oberursel zu dem NEP finden Sie hier: Stellungnahme der Stadt Oberursel (Taunus) zum NEP
Umweltbericht zum NEP Strom
Um frühzeitig Umweltaspekte in die Planung des Stromnetzausbaus mit einzubeziehen, ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Bundesbedarfsplan vorgesehen. Die SUP zum Bundesbedarfsplan beginnt mit dem Entwurf einer Festlegung des Untersuchungsrahmens, der auch Angaben zum Umfang und Detaillierungsgrad der in den Umweltbericht aufzuneh-menden Angaben enthält (sogenanntes Scoping nach § 39 UVPG). Der Untersuchungsrahmen wurde im Mai 2023 festgelegt.
Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichts wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Maßnahmen des Netzentwicklungsplans sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschreiben und bewertet (vgl. § 40 Abs. 1 Satz 2 UVPG). Betrachtet wurden nur potenziell erhebliche, das heißt voraussichtlich schwerwiegende, Umweltauswirkungen auf die so genannten Schutzgüter. Die Schutzgüter werden im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 2 Abs. 1 UVPG) genannt:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
- Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter,
- Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Die Methode der SUP ist in einem kurzen Video erläutert:
Die Inhalte des Umweltberichts sind hier zu finden:
Die Stellungnahme der Stadt Oberursel zu dem Umweltbericht finden Sie hier :