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Maßnahmen im NEP auch in Oberursel
In dem Netzentwicklungsplan sind Projekte und Maßnahmen von Leitungsnetzen zur Führung Stromtrassen und Punktmaßnahmen wie das Umspannwerk enthalten, die das Stadtgebiet von Oberursel betreffen.
Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen nach dem Netzentwicklungsplan im Rhein-Main-Gebiet insgesamt finden Sie hier: Übersicht Planungsraum und Maßnahmen
Leitungsnetze
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW erstellten auf der Grundlage verschiedener Szenariorahmen den Netzentwicklungsplan 2037 mit Ausblick 2045, Version 2023 (NEP) mit konkreten Projekten und Maßnahmen. Dabei werden Fragen, wie z.B. „Wie viel Strom werden wir zukünftig verbrauchen?“ oder „Welche Rolle spielen künftig Kohlekraftwerke und Windenergieanlagen?“ betrachtet, die dabei helfen den Bedarf möglichst genau vorauszusehen.
Der NEP sieht sowohl Maßnahmen an Land für den Stromtransport, als auch Offshore-Netzanbindungssysteme gemäß den gesetzlichen Vorgaben des EnWG vor.
Um den steigenden Strombedarf in Zukunft zu sichern, sind die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Amprion zusammen mit verschiedenen Verteilnetzbetreibern, wie der Syna, dabei, bestehende Leitungen zu verstärken und zusätzliche Leitungen zu errichten.
Oberursel (Taunus) wird durch die mit dem NEP vorgelegten Planungen mit dem
Projekt 486 „Netzverstärkung und –ausbau Großkrotzenburg 2- Frankfurt/Nord – Suchraum Bommersheim“ mit den zugeordneten Maßnahmen M836 Großkrotzenburg 2- Frankfurt/Nord, M837 „Frankfurt/Nord – Suchraum Bommersheim“ und Nummer M837a „Volleinschleifung Suchraum Bommersheim und Eschborn in Karben – Frankfurt/Südwest“
und
Projekt 509 „Netzausbau- und Verstärkung Limburg-Bommersheim-Eschborn-Kriftel“ mit der Maßnahme Nummer M784: Limburg-Eschborn tangiert.
In dem Dokument sind beiden Projekte aus dem Dokument der Bestätigung des Netzentwicklungsplans Strom für die Zieljahre 2037/2045 durch die Bundesnetzagentur (Stand März 2024) als Auszug dargestellt.
Neben Leitungsbaumaßnahmen sind im NEP Strom auch sogenannte Punktmaßnahmen wie Transformatoren, Schaltanlagen und deren Netzanbindung erforderlich. Das sind zusätzliche 380-/110-kV-Transformatoren oder Schaltanlagen zwischen dem Übertragungs- und dem nachgelagerten Verteilnetz, also z.B. von TenneT zur Syna. Diese Maßnahmen werden im NEP in Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern ermittelt.
Die Stellungnahme der Stadt Oberursel zu dem NEP und zum Umweltbericht finden Sie hier :
Entwurf zur Stellungnahme der Stadt Oberursel (Taunus) zum Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037 mit Ausblick 2045, Version 2023 - Beschlussvorlage des Magistrats sowie Beschlussvorlage des Ortsbeirats Bommersheim
Punktmaßnahmen
In dem Begleitdokument zum Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045, Version 2023, erster Entwurf, ist auf Seite 12 unter P 486 der Suchraum Bommersheim benannt.
In diesem Rahmen ist also ein neues Umspannwerk im Raum Oberursel-Bommersheim, mit einer Größe von bis zu 20 Hektar, von den Vorhabenträgern in Planung.
Am 26. September 2023 fand zunächst eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung für die Oberurseler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu dem geplanten Umspannwerk im Bereich Bommersheim statt. Die Präsentation, der für den Bereich Oberursel zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Amprion, kann unter folgendem Link eingesehen werden. Hier sind auf Seite 12 und 13 auch Details zum Umspannwerk Bommersheim zu sehen.
Weitere Schritte in der Beteiligung zum Übertragungsnetzausbau
Unter Berücksichtigung der formulierten Forderungen zu den Standortkriterien eines neuen Umspannwerks aus der Stellungnahme des Magistrats wird dieser im Interesse der Stadt Oberursel auf den Vorhabenträger hinsichtlich der Suche nach alternativen Flächen für die Errichtung eines Umspannwerkes und der Führung der Stromtrassen einwirken. Dabei sollen auch örtliche Landwirte und die Nachbargemeinden eingebunden werden. Ziel ist ein möglichst schonender Eingriff in die Landschaft.
Auch die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt und für die Öffentlichkeit am Übertagungsnetzausbau stehen fortlaufend im Fokus, um die Interessen der Stadt zu wahren.
Hier wird auf das Infoblatt "Das formelle Verfahren zum Übertragungsnetzausbau"
Die konkrete bauliche Umsetzung des Umspannwerks erfolgt nicht im Planfeststellungsverfahren wie bei den Leistungstrassen, sondern im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. An diesem Genehmigungsverfahren wird die Stadt Oberursel nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB zum Erteilen des Einvernehmens beteiligt.