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aktuelle Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan Nr. 246 "Institut für Bienenkunde - Ebertstraße"
Meyer, HeikeGeltungsbereich des PlangebietsPlangebiet
Das Plangebiet liegt unweit des Vereinsheims der Kleingärtner an der verlängerten Ebertstraße am nordöstlichen Siedlungsrand von Oberursel. Die Fläche beträgt ca. 0,57 ha.
Das Plangebiet umfasst eine bislang nahezu unbebaute Fläche sowie die angrenzenden Erschließungsflächen. Innerhalb des Geltungsbereichs ist ein Kleingarten vorhanden, der mit zwei Gartenhütten ausgestattet ist. Die weiteren Flächen im Plangebiet bestehen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Im Nordwesten und Nordosten grenzt das Plangebiet an Kleingartenflächen an. Das Plangebiet fällt von Nordwesten nach Südosten ab.
Anlass und Planungsziel
Das Institut für Bienenkunde wurde 1937 in Oberursel am Standort Karl-von-Frisch-Weg durch die Polytechnische Gesellschaft gegründet. Seit der Gründung besteht eine enge Vernetzung mit der Stadt Oberursel, deren Bürgern, den ansässigen Schulen und Vereinen, aber auch in die Region. Das Institut zählt mittlerweile bis zu 1000 Besucher jährlich und besitzt auch als "Außenstelle" der Goethe-Universität Frankfurt einen hohen Bekanntheitsgrad weltweit.
Das Institut ist zur Zeit mit den Institutsgebäuden und der Bienenflughalle auf zwei Standorte verteilt, die aufgrund des Alters der Gebäude aber den aktuellen arbeitstechnischen und energetischen Anforderungen an ein wissenschaftliches Institut nicht genügen können. Eine Sanierung der lnstitutsgebäude und der Bienenflughalle ist nicht rentabel. Aufgrund der Tatsache, dass diese beiden Einheiten des Instituts an einem Standort zusammengefasst werden sollen und wegen der mittlerweile hohen Zahl von besuchenden Schulklassen, wurde nach einem anderen Standort in Oberursel für das Bieneninstitut möglichst in fußläufiger Entfernung zu einer U- bzw. S-Bahnhaltestelle gesucht.
Schließlich stellte sich der Standort Ebertstraße als der geeignetste und aufgrund der Eigentumsverhältnisse auch realisierbare Standort heraus. Die Erschließung über die Ebertstraße ist gesichert, die U-Bahnhaltestelle Altstadt ist ca. 700 m entfernt. Die Nähe zu der vorhandenen Kleingartenanlage und zu Streuobstwiesen ist als Nahrungsquelle für die Bienen optimal und auch für die Kleingärten ökologisch sinnvoll.
In einem zweistufigen Verfahren wurde für das Vorhaben an diesem Standort ein Wettbewerb durchgeführt. Der Sieger des Wettbewerbs, der Beitrag des Architekturbüros h/sc hellerschweizer/co, Heidelberg und Frankfurt am Main wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 246 planungsrechtlich umgesetzt.
Städtebauliches Konzept
Projektverlauf
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 246 "Institut für Bienenkunde - Ebertstraße" wurde am 28.09.2017 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
- Durchführung eines offenen zweiphasigen Realisierungswettbewerbs für die Hochbauplanung des Neubaus im Jahr 2018.
- Entscheidung des Preisgerichts im Februar 2019 für den Beitrag des Architekturbüros h/sc hellerschweizer/co, Heidelberg und Frankfurt am Main.
- Ausstellung aller 72 Wettbewerbsbeiträge „Institut für Bienenkunde“ im Foyer des Rathauses Oberursel vom 13. bis 29. August 2019.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB erfolgte vom 10.09.2019 bis 18.10.2019.
- Am 06.02.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung die Erweiterung des Geltungsbereichs um die angrenzenden Erschließungsflächen beschlossen.
- Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB erfolgte vom 11.08.2020 bis 11.09.2020.
- Am 18.02.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan zur Satzung beschlossen.
- Der Bebauungsplan wurde am 06.03.2021 bekannt gemacht.
- Mit dem Bau wurde im September 2021 begonnen, im Juli 2022 erfolgte die Grundsteinlegung.
- Richtfest 20. Oktober 2023
- Der Einzug und die Fertigstellung der Außenanlagen sind für 2025 geplant.
- Mehr Infos unter: Institut für Bienenkunde
Bebauungsplan Nr. 22 B "Erich-Ollenhauer-Straße 29-35"
Geltungsbereich des PlangebietesPlangebiet
Das Plangebiet liegt auf der nordöstlichen Seite der Erich-Ollenhauer-Straße und hat eine Größe von ca. 1 ha. Es war bis 2021 überwiegend mit gewerblichen Gebäuden bebaut. Im Osten grenzt ein bestehendes Einfamilienhausgebiet an und im Westen ein Wohnquartier mit Geschosswohnungen. Die verkehrliche Anbindung des Gebietes sowohl bezüglich des Individual- als auch des öffentlichen Verkehrs ist als gut zu bewerten.
Anlass und Planungsziel
Es entsteht ein Wohnquartier mit 98 Wohneinheiten in acht Gebäudekörpern mit je drei Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss und einem Wohnungsmix von 2- bis 4,5-Zimmerwohnungen geplant. Der Bebauungsplan (Nr. 22B) für dieses Projekt wurde auf Antrag des Projektentwicklers als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Ein entsprechender Durchführungsvertrag wurde geschlossen. Darin wurde u.a. für 23 Wohnungen eine Mietpreisbindung für 15 Jahre und die Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes vereinbart.
Die interne Erschließung des Gebietes, auch für Notfallfahrzeuge, erfolgt über eine T-förmige Stichstraße als Anliegerstraße. So wird z.B. ein Quartiersplatz mit anschließendem Spielplatz und somit einer Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität realisiert. Ein Geh- und Fahrradweg vernetzt das Gebiet mit den Nachbarquartieren. Die einzelnen Gebäude werden über Fußwege, die von der Stichstraße abzweigen, erreicht. Die notwendigen Stellplätze (136) sind größtenteils in der Tiefgarage vorgesehen, so dass ein weitgehend autofreies Wohngebiet mit begrünten Flächen entsteht. Kurzzeitparkplätze für Besucher oder Lieferverkehre werden auf dem Grundstück angeboten. Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage erfolgt direkt über die ´Erich-Ollenhauer-Straße´. Fahrradabstellplätze werden sowohl eingangsnah an den Gebäuden als auch gesichert in Sammelanlagen in der Tiefgarage realisiert. Für das Quartier wurde auf der Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Oberursel und in enger Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Stadt ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept erarbeitet.
Städtebauliches Konzept
Projektverlauf
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 B - Erich-Ollenhauer-Straße 29-35“ wurde am 02.07.2020 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
- Das Verfahren wurde als „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ in einer Kombination des § 13 a mit § 12 BauGB durchgeführt. Ein entsprechender Durchführungsvertrag ist geschlossen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 08.09. bis 16.10.2020. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte gleichzeitig.
- Am 18.02.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Durchführungsvertrag und den Bebauungsplan zur Satzung beschlossen.
- Der Bebauungsplan wurde am 03.04.2021 bekannt gemacht.
- Seit 2024 sind die Wohnungen bezugsfertig.
Infos unter: Wüstenrot Haus- und Städtebau
Bebauungsplan Nr. 252 "Nassauer Straße 1"
Plangebiet
Das ca. 5.900 m² große Plangebiet liegt zwischen U- und S-Bahntrasse südwestlich der Bahnübergänge (vormals: P+R-Parkplatz und Grünfläche), direkt erschlossen über die Achse Adenauerallee / Frankfurter Landstraße. Das Grundstück war mit Ausnahme des ehem. Stellwerkgebäudes an der Straße, das unter Denkmalschutz steht, unbebaut.
Die verkehrliche Anbindung des Gebietes sowohl bezüglich des Individual- als auch des öffentlichen Verkehrs ist gesichert, sie wurde auf die anstehenden Verkehrsplanungen im Bereich Nassauer Straße / Bahnhofsareal abgestimmt.
Der nordwestlich angrenzende Siedlungsbereich ist sowohl von Wohnnutzung als auch gewerblicher Nutzung geprägt. Südöstlich ist die Hauptverwaltung der Braas Monier Building Group (Herstellung von Dachsystemen) angesiedelt.
Anlass und Planungsziel
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2020 wurde die Entscheidung getroffen auf dem Grundstück Nassauer Straße 1 ein Wohnquartier mit ca. 70 Wohneinheiten zu entwickeln. Davon werden ca. 15 Wohneinheiten mit Mietpreisbindung über einen Zeitraum von 15 Jahren zur Verfügung gestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 252 wurde auf Antrag der WILMA Wohnen Süd RM GmbH als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt. Ein entsprechender Durchführungsvertrag wurde mit der Stadt abgeschlossen.
Die Grundlage für den Bebauungsplan war das städtebauliche Konzept der WILMA Wohnen Süd RM GmbH vom August 2020. Nach der Durchführung eines Bieterverfahrens durch die SEWO und einem entsprechenden Beschluss der städtischen Gremien wurde das Konzept mit der Wilma Wohnen Süd RM GmbH konkretisiert.
Die Ziele des Bebauungsplanverfahrens sind:
- die Entwicklung des Geländes im Sinne der Innenentwicklung,
- die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes,
- die Abstimmung der Nutzung auf die besondere verkehrliche Erschließungssituation,
- die Schaffung von Planungsrecht auf Grundlage des Ergebnisses des Bieterverfahrens,
- die Regelung der baulichen Dichte sowie der Höhenentwicklung der Gebäude und
- die Schaffung von sowohl allgemeinen als auch kostengünstigem Wohnraum.
Städtebauliches Konzept
Grundstruktur des städtebaulichen Konzeptes:
- Über einem Sockelgeschoss, das die Tiefgarage und die Nebenräume beherbergt, erheben sich 5 Baukörper, die den Raum zwischen den Gleisen gliedern.
- Es werden hier jeweils drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss realisiert.
- Ein sechster Baukörper erhebt sich in der Spitze des Grundstücks An der Brennersmühle mit sieben Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss.
- Es sind ca. 70 Wohneinheiten als Eigentumswohnungen geplant, wovon ca. 15 Wohneinheiten mit Mietpreisbindung über einen Zeitraum von 15 Jahren zur Verfügung gestellt werden.
- Die nach der Stellplatzsatzung der Stadt Oberursel nachzuweisenden Pkw-Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen.
- Die Haltestellen der U-Bahnlinie U 3 und der S-Bahnlinie S 5 befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft am Bahnhof und sind zu Fuß gut erreichbar. Die Nahversorgung kann über die vorhandenen Einkaufsmärkte gesichert werden.
Projektverlauf
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 „Nassauer Straße 1“ wurde am 17.12.2020 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
- Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist in dem Zeitraum vom 09.02. bis 12.03.2021 durchgeführt worden. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Am 15.07.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan zur Satzung beschlossen.
- Der Bebauungsplan wurde am 07.08.2021 bekannt gemacht.
- Das Projekt wurde 2024 fertiggestellt und ist bezugsfertig.
- Die Eigentumswohnungen sind in der Vermarktung.
- Bebauungsplan Nr. 252 "Nassauer Str. 1"
Bebauungsplan Nr. 268 "Frankfurter Landstraße 1-3"
GeltungsbereichPlangebiet
Das Plangebiet mit einer Größe von 1.353 m² liegt am südöstlichen Rand der Oberurseler Innenstadt im Bereich des Bahnhofsareals. Das Plangebiet wird im Nordwesten durch die S-Bahn-Trasse und im östlichen/ südöstlichen Bereich durch die Lenaustraße begrenzt. Die südwestliche Grenze bildet die Frankfurter Landstraße. Die benachbarten Siedlungsbereiche sind vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Westlich der Frankfurter Landstraße befinden sich Bürogebäude.
Anlass und Planungsziel
Die Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungs-gesellschaft mbH Oberursel (SEWO) als Eigentümerin der zu beplanenden Fläche im Geltungsbereich des rechtswirksamen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 251 „Frankfurter Landstraße 1 – 3“ (in Kraft getreten am 05.12.2020) beabsichtigte auf dem Areal ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Für die mit dem Bebauungsplan verbundene konkrete Hochbauplanung konnte bisher kein Vertrag mit einem Generalunternehmen abgeschlossen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 268 wird auf die Realisierung der konkreten Hochbauplanung verzichtet und mehr Flexibilität bei der Umsetzung eines Bauprojektes eingeräumt.
Am 28.09.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 268 „Frankfurter Landstraße 1 – 3“ nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Der Schwerpunkt des Geländes im Sinne der Innenentwicklung liegt auf der Schaffung von dringend benötigtem preisgünstigen Wohnraum. Unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes sollen Regelungen zur baulichen Dichte und Höhenentwicklung der Gebäude getroffen werden.
Projektverlauf
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 268 "Frankfurter Landstraße 1 – 3" wurde am 28.09.2023 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
- Am 06.06.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung den Entwurf des Bebauungsplans und die Durchführung des nach den Vorschriften des § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB erforderliche Planverfahren zur Innenentwicklung beschossen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 19.06.2024 bis 26.07.2024 durchgeführt.
- Der Satzungsbeschluss wurde am 28.11.2024 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Der Bebauungsplan wurde am 25.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Vergabe des Grundstücks in Erbbaurecht wird durch die SEWO GmbH durchgeführt.
Bebauungsplan Nr. 271 "Verlängerte Nassauer Straße"
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst eine Fläche von ca. 2,4 ha.
Planungsziel und Anlass
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlängerung der Nassauer Straße und damit die Anbindung an die Weingartenumgehung zu schaffen. Die Fuß- und Radwegverbindung wird unabhängig, also nicht straßenbegleitend geführt.
Der Bebauungsplan soll den zu schaffenden Anschluss der Nassauer Straße an die Weingärtenumgehung planungsrechtlich sichern. Der Anschluss an die Weingärtenumgehung dient vorrangig dem motorisierten Individualverkehr (MIV). Fuß- und Radwegverbindungen werden unabhängig, also nicht straßenbegleitend geführt. Der Streckenzug Nassauer Straße zwischen Adenauer Straße und Feldbergstraße soll für alle Verkehrsarten planerisch überarbeitet und der neuen Situation angepasst werden.
Projektverlauf
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 271 „Verlängerte Nassauer Straße“ wurde am 19.12.2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Beschlussvorlage finden Sie in der kommunalen Bürgerinfo.
- Die Aufstellungsbeschluss wurde am 11.01.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 12.03. bis 14.04.2025 statt.
- Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes ist für Herbst 2025 geplant und der Satzungsbeschluss wird für Anfang des Jahres 2026 angestrebt.
Pressemitteilungen
Bebauungsplan Nr. 270 "Alte Post und Verkehrsflächen"
Plangebiet
Der Geltungsbereich umfasst die Wendeschleife östlich der ehemaligen Post (Berliner Platz) und das östlich angrenzende Grundstück (Zoll). Die Flächennutzungen (Verkehrsflächen mit Parken und Grünflächen) und baulichen Nutzungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgesetzt.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Fahrbahnen der Berliner Straße sind aus der durchgehenden Berliner Straße und einem Parkplatz der ehemaligen Post hervorgegangen. Durch eine Anpassung der Verkehrsflächen kann eine leistungsfähige, sichere, flächensparende und übersichtliche Verkehrsführung realisiert werden.
Planungsziel und Anlass
Ziel des Verfahrens ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Quartiers mit kostengünstigem Wohnungsbau, sicherer und leistungsfähiger Verkehrsführung mit flächensparender Erschließung sowie die Klärung von Flächen, die bei einer Umstrukturierung für Nutzungen wie Parkstände, Grünflächen etc. zur Verfügung stehen. Die zentrale Lage an der U-Bahnhaltestelle am Tor zur Altstadt wird durch eine Bebauung und eine klare Verkehrsführung dem Standort entsprechend aufgewertet. Durch Neuaufteilung der Flächen besteht ein Potential um Maßnahmen für Begrünung und Verschattung, Retentionsraum und weitere Nutzungen auf den zurzeit großflächig versiegelten Fahrbahnen zu realisieren. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Möglichkeit für die Stadt Oberursel bei der Entwicklung des zentralen Bereichs die Weichen zu stellen für die Entwicklung des zentralen Standortes, der sich zurzeit durch ungenutzte Gebäude und großflächige ungenutzte versiegelte Flächen auszeichnet.
Das Areal der ehemaligen Post wird seit mehreren Jahren nicht genutzt. Die Fläche in der Innenstadt an der U-Bahnhaltestelle „Altstadt“ unmittelbar am Tor zur Altstadt zeigt sich in einem ungepflegten Zustand. Der Eigentümer strebt eine Neubebauung an.
Projektverlauf
- Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.11.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB und § 13a BauGB beschlossen.
- Die Einleitung des Verfahrens wurde am 29.11.2024 öffentlich bekannt gemacht
Pressemitteilungen
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Bplan Nr. 271 "Verlängerte Nassauer Straße" Bplan Nr. 270 "Alte Post und Verkehrs-flächen"
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