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aktuelle Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan Nr. 256 "Westlich der Geschwister-Scholl-Straße
Plangebiet
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,2 ha befindet sich in der Gemarkung Bommersheim, westlich der Geschwister-Scholl-Straße und nordöstlich angrenzend an den Alten Friedhof. Es erstreckt sich hinter der bestehenden Wohnbebauung entlang der Homburger Landstraße und der Gebäudezeile westlich der Geschwister-Scholl-Straße. Der Geschwister-Scholl-Platz liegt ebenfalls im Plangebiet. Neben privaten Grundstückseigentümern verfügt auch die Stadt Oberursel selbst im Plangebiet über Eigentum.
Anlass und Planungsziel
Der Bebauungsplan Nr. 256 "Westlich der Geschwister-Scholl-Straße" trägt dem Wohnbedarf der Bevölkerung und der anhaltend großen Nachfrage nach Baugrundstücken im Stadtgebiet Rechnung. Im Plangebiet sollen kleine Einzel- und Doppelhäuser entstehen, die insbesondere von jungen Familien gesucht werden.
Es ist das erklärte Ziel der Stadt Oberursel, Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu favorisieren. Das Plangebiet erfüllt darüber hinaus mehrere entscheidende Kriterien: Es kann als Wohnbaufläche aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt werden und die verkehrliche Erschließung ist über einfache ergänzende Maßnahmen möglich. Ein besonderer Vorteil der zu entwickelnden Fläche ist seine Lage in Innenstadtnähe und die eine gute ÖPNV- Anbindung an U- und S-Bahn.
Kennzeichnend für das kleine Gebiet ist zudem seine ruhige und grüne Lage im rückwärtigen Bereich, die hohe Wohnqualität verspricht. Die Lage macht es erforderlich, eine zukünftige Wohnbebauung in Einklang mit der angrenzenden Friedhofsnutzung und dem Denkmalschutz zu bringen. Besonderes Augenmerk liegt darauf, Aspekte der grünen und blauen Infrastruktur umfassend miteinzuplanen (z.B. Integration von „Schwammstadtelementen“).
Städtebauliches Konzept
Durch das beauftragte Planungsbüro wurde zunächst ein städtebauliches Konzept für den rückwärtigen, bislang unbebauten Bereich erarbeitet. Dieses musste insbesondere auf die Erfordernisse der vorhandenen Grundstückssituation abgestimmt werden. Darauf aufbauend wurde der Bebauungsplanentwurf erstellt.
Projektverlauf
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 256 "Westlich der Geschwister-Scholl-Str." wurde am 19.09.2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
- Benötigte Fachgutachten (Artenschutz, Verkehr, Bodenuntersuchung) und ein städtebauliches Konzept wurden erstellt.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im Zeitraum vom 14.05.2024 bis 14.06.2024 durchgeführt. Der Planentwurf, die weiteren Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung der Veröffentlichung können unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/buergerbeteiligung/formelle-buergerbeteiligung/offenlage-bplaene/ eingesehen und die Dateien heruntergeladen werden.
- Es ist ein Umlegungsverfahren für die Zuteilung der künftigen Baugrundstücke erforderlich.
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 256 "Westlich der Geschwister-Scholl-Str." wurde am 19.09.2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Bebauungsplan Nr. 254 "Mutter-Teresa-Straße"
Plangebiet
Auf einer Fläche im Winkel zwischen der Bommersheimer Straße und der Wallstraße ist die Realisierung eines Wohnbauprojektes mit Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Das etwa 1, 8 ha große Plangebiet befindet sich im Eigentum von mehreren Grundstückseigentümern/innen, darunter auch die Stadt Oberursel.
Anlass und Planungsziel
Aufgrund der Notwendigkeit zur Schaffung von Wohnraum mit einem für größere Bevölkerungskreise bezahlbaren Mietpreisniveau soll diese Fläche in der Gemarkung Bommersheim, für die seit 1991 Planungsrecht als Gemeinbedarfsfläche besteht, zu einem allgemeinen Wohngebiet umgewidmet werden.
Bebauungsplanvorentwurf und Städtebauliches Konzept 2020
Bebauungsplanvorentwurf-Plandarstellung
Städtebauliches Konzept 2022
Im Plangebiet sollen im Rahmen eines Wohnbauprojektes östlich der künftigen Mutter-Teresa-Straße Mietwohnungen und Eigentumswohnungen errichtet werden. Drei weitere dreigeschossige Mehrfamiliengebäude sind auf dem Baufeld westlich der Mutter-Teresa-Straße geplant. Außerdem sind im nordöstlichen Planbereich zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen.
Das Konzept sieht vor 6 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 75 Wohneinheiten (Eigentumswohnungen) an einem zentralen Weg anzuordnen, sowie 3 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 50 Wohneinheiten (geförderter Wohnungsbau) an der geplanten Mutter-Teresa-Straße zu realisieren, sowie 4 Doppelhäuser und 1 Einzelhaus (private Einfamilienhäuser) mit 9 Wohneinheiten im nordöstlichen Planbereich zu errichten.
Dieses Konzept wurde am 04.11.2022 in einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und stellt die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf dar. Dieser muss den städtischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Erst danach kann die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB erfolgen. Nach Abschluss dieses Verfahrensschrittes kann der Bebauungsplanentwurf von den städtischen Gremien als Satzung beschlossen werden. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Umlegungsverfahren durchgeführt um entsprechende bebaubare Grundstücke bilden zu können.
Projektverlauf
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 254 „Mutter-Teresa-Straße“ wurde am 13.12.2018 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oberursel (Taunus) beschlossen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB erfolgte vom 14.01. bis 14.02.2020. Parallel wurden die Behörden nach § 4 (2) BauGB informiert.
- 2020 bis 2022 wurde aufgrund von Anregungen der Öffentlichkeit das städtebauliche Konzept überarbeitet und mit dem Investor abgestimmt.
- Am 04.11.2022 hat die Stadt Oberursel gemeinsam mit dem Investor GSW dessen Konzept in einer öffentlichen Veranstaltung den Bürgern vorgestellt.
- Derzeit wird der Bebauungsplanentwurf erarbeitet, damit er den städtischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden kann.
- Danach kann die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
- Nach Abschluss dieses Verfahrens kann der Bebauungsplanentwurf den städtischen Gremien zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.
Bebauungsplanentwurf Nr. 254 „Mutter-Teresa-Straße“
Sobald dieser den städtischen Gremien zum Beschluss vorliegt, wird er hier eingestellt. Voraussichtlich wird dies im 1. Quartal 2024 der Fall sein.
Bebauungsplan Nr. 249 "Aussiedlung Kelterei"
Luftbild mit Geltungsbereich - in Arbeit -
Plangebiet
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,5 ha befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Bommersheim und wird über die verlängerte Freiligrathstraße erschlossen.
Anlass und Planungsziel
Mitten in der Oberurseler Altstadt befindet sich seit Generationen der landwirtschaftliche Hof und Betrieb der Familie Stedten. Anfang der 1980er Jahre wurde der Betrieb vom Schwerpunkt des Ackerbaus hin zum Schwerpunkt Apfelwein- und Apfelsaftproduktion umstrukturiert. Seit 1979 wird hier in den Sommermonaten auch eine Straußwirtschaft betrieben.
Neben Ackerland werden knapp 4 ha Streuobstwiesen mit ca. 1.200 Bäumen bewirtschaftet. Die Äpfel werden in der Lohnkelterei in der Altstadt zu Apfelwein und Apfelsaft verarbeitet. Die geänderten technischen Anforderungen an Ernte und Verwertung der Äpfel haben dazu geführt, dass durch die enge Lage im Bereich der Altstadt der Verwertungsprozess nur noch mit großem Aufwand durchgeführt werden kann. Insbesondere die Verkehrssituation hat sich in den letzten Jahren zunehmend als schwierig erwiesen.Aus diesem Grund, aber auch um den Keltereibetrieb dauerhaft und zukunftssicher zu erhalten, soll der Betrieb in die Ortsrandlage an der verlängerten Freiligrathstraße ausgelagert werden. Ziel des Gesamtkonzeptes der Auslagerung ist es, den geschlossenen Kreislauf des Apfels vom Anbau über die Ernte bis zur Vermarktung an einer Stelle zu zeigen.
Mit der Gastronomie und dem Gesamtkonzept soll ein Attraktionspunkt für die Naherholung geschaffen und auf die Bedeutung der Kulturlandschaft im verdichteten Rhein-Main-Gebiet hingewiesen werden. Die Regionalparkroute zwischen Oberursel, Oberstedten und Bad Homburg erhält somit einen weiteren Attraktionspunkt. So kann die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Regionalpark, die in Oberursel schon mehrfach praktiziert wurde, weiter vertieft werden und somit den Erholungssuchenden die Bedeutung der Landwirtschaft nähergebracht werden.Projektverlauf
- Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 249 „Aussiedlung Kelterei“ wurde am 14.12.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser wurde als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
- Benötigte Fachgutachten (Verkehr, Geruch, Artenschutz, Umweltbericht, Lärm) wurden erstellt.
- Der Satzungsbeschluss wurde am 02.07.2020 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.
- Mit der Bekanntmachung vom 29.08.2020 ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Ansprechpartner
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