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Zusammensetzung der Wahlvorstände
Oberursel (Taunus) ist zurzeit in 28 Wahlbezirke und 14 Briefwahlbezirke eingeteilt. Die Standorte der Wahllokale finden Sie in unserem Stadtplan.
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, bestehend aus
- Wahlvorsteher/in
- Stellvertreter/in
- Schriftführer/in
- und bis zu sechs weiteren Beisitzer/innen,
insgesamt also jeweils bis zu neun Personen.
Die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten der Gemeinde berufen.
Der Wahlvorstand leitet und überwacht die Wahlhandlung und ermittelt am Wahlabend nach Schluss der Stimmabgabe das Wahlergebnis des Wahlbezirks. Über ihre Aufgaben werden die Wahlvorstände durch den Gemeindevorstand informiert. Dies geschieht in Oberursel (Taunus) durch zeitnah durchgeführte Schulungen und Unterrichtungen der eingesetzten Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und der Schriftführer. Der Ablauf am Wahltag wird hier im Detail erörtert. Den Wahlhelfern werden zudem entsprechende Schulungsmaterialien ausgehändigt, die den Ablauf am Wahltag unterstützen sollen.
Wahlehrenamt
Aufgaben der Wahlvorstände
Der allgemeine Wahlvorstand tritt am Wahltag um 07:30 Uhr in dem zugewiesenen Wahllokal zusammen, um die letzten Wahlvorbereitungen zu treffen, so dass die Wahl pünktlich um 08:00 Uhr beginnen kann. Gewählt wird von 08:00 bis 18:00 Uhr. Anschließend werden die Stimmen ausgezählt. In der Zeit zwischen 07:30 und 18:00 Uhr wird die Tätigkeit in zwei Schichten ausgeübt. Ab 18:00 Uhr muss der komplette Wahlvorstand für die Auszählung anwesend sein.
Jeder Wahlhelfer erhält für den Einsatz am Wahlsonntag ein Erfrischungsgeld in Höhe von
40 Euro.Die Wahlvorsteher/innen, Stellvertreter/innen und Beisitzer/innen der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Ehrenamt als Bürgerpflicht
Das Wahlehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Danach können die Übernahme eines Wahlehrenamtes u.a. ablehnen:
Wahlberechtigte, die
- am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert, oder die
- glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.
Sie möchten sich im Wahlvorstand engagieren?
Bitte setzen Sie sich mit dem Wahlamt in Verbindung: