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Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.oberursel.de/
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 15.12.2023
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 15.12.2023
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Selbstbewertung
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit des Webauftritts unter www.oberursel.de/ wurde in einem Selbsttest mit Unterstützung der Web Inclusion GmbH auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die Webseite unter www.oberursel.de/ ist teilweise vereinbar mit der HVBIT. Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
2.1. Diese Website ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Überschriften: Überschriftenebenen dienen nicht immer zur klaren Strukturierung des abgebildeten Inhalts.
- PDF-Dokumente sind nicht alle vollständig in einem barrierefreien Format verfügbar
- Videos sind nicht alle in einem barrierefreiem Format verfügbar.
- Alternativtexte: An verschiedenen Stellen sind Alternativtexte von Grafiken nicht passend gewählt.
- Linkbeschriftungen: Manche Linktexte innerhalb des Webauftritts geben nicht ausreichend Auskunft darüber, welche Intention der Link verfolgt bzw. was das Linkziel ist.
- Dokumenttitel einer Seite: Auf verschiedenen Seiten, z.B. der Startseite, sind Dokumenttitel nicht sinnvoll bezeichnet.
- Leichte Sprache: Ist nicht vorhanden.
- Sprunglinks: Nicht vorhanden.
- Navigation: Die Navigation bei eingeblendeten Inhalten ist nicht bedienbar und die Navigation ist nicht überall konsistent.
- Liste: Es gibt eine Liste mit nur einem Eintrag.
- Erstellungsdatum bei Pressemitteilungen: Das Erstellungsdatum wird eingeblendet, was für Verwirrung sorgt.
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise für PDF-Dokumente.
Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht, schnellst möglich alle Barrieren innerhalb des Webangebots zu erkennen und beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Kein Anwendungsfall
Inhalte wie bspw. Aufzeichnungen von Stadtratssitzungen die wöchentlich oder monatlich mit aktuelleren Versionen ausgetauscht werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit ist:
Stadt Oberursel (Taunus)
Der Magistrat
vertreten durch Bürgermeisterin
Antje Runge
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Melden Sie sich bei uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten bemerkt haben.
- Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, PDF-Dokumente.
- Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de