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Fundgegenstände werden ein halbes Jahr aufbewahrt
Sie haben etwas gefunden?
Das Fundbüro im Rathaus, Rathausplatz im 1. OG, Raum 101 (Einwohnerbüro) nimmt gefundene Gegenstände gerne an. 06171-502 262
Sie haben etwas verloren?
Fragen Sie beim Fundbüro nach, vielleicht wurde es gefunden und abgegeben.
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Den Verlust von Ausweispapieren teilen Sie bitte persönlich dem Einwohnerbüro mit.
Scheckkarte verloren? Sperren lassen!
Bundeseinheitliche Notrufnummer für die Sperrung von EC-Karten:
Im Inland: 116 116
aus dem Ausland: 049 116 116Sie haben ein Tier gefunden?
Zuständig für zugelaufene oder zugeflogene Tiere ist das Tierheim Hochtaunus. Tiere werden im Einwohnerbüro nicht angenommen.
Nicht abgeholte Gegenstände werden im Internet auf der Plattform www.sonderauktionen.net versteigert. Die jeweiligen Versteigerungstermine werden im Internet und der Presse veröffentlicht.
Fundsachen online suchen:
Das virtuelle Fundbüro, hier können Sie Ihren Verlust erfassen.
Finderlohn (§ 971 BGB)
Wert bis zu 500,00 € = 5%
Wert ab 501,00 € = 3%Verwahrgebühr (für Eigentümer und Finder)
Aufbewahrung einer Fundsache:
3 % des Wertes, mindestens 10,00 € Zuschlag für sperrige Fundsachen (z.B. Fahrräder) 10,00 € Keine Gebühren bei: - Diebstahlsachen
- Ausweispapieren
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Suchergebnisse werden geladen
Keine Leistungen gefunden.
Versteigerung & Vorschau
Das Fundbüro versteigert einmal jährlich Fundgegenstände.
Termine werden gesondert bekannt gegeben.
Über die zu versteigernden Gegenstände, darunter Fahrräder, Handys, Schmuck etc. wird in einer Vorschau per Internetplattform informiert.
Zur Versteigerung kommen nur Fundgegenstände, die länger als ein halbes Jahr im Fundbüro aufbewahrt wurden und für die bis zum Versteigerungsbeginn kein/e Eigentümer/in ermittelt werden kann.
Die Eigentümer/-innen oder sonstigen Empfangsberechtigten werden nach § 980 BGB aufgefordert, Ihre Rechte an den Fundgegenständen gegenüber dem Fundbüro Oberursel (Taunus) geltend zu machen.
So geht's:
Teilnahme an der Versteigerung
Für die Teilnahme an der Versteigerung ist nur eine einfache und kostenlose Registrierung bei www.sonderauktionen.net erforderlich; die Angabe der Kreditkartennummer oder Bankverbindung ist entbehrlich. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen eigenen Internetzugang verfügen, können die öffentlichen, jedoch gebührenpflichtigen, Multimedia-Arbeitsplätze in der Stadtbücherei der Stadt Oberursel (Taunus), Eppsteiner Str. 16-18, während der Öffnungszeiten nutzen.
Ablauf des Versteigerungsverfahrens
Für jeden Fundgegenstand sind ein Höchst- und ein Mindestgebot festgelegt. Der Kaufpreis eines Artikels fällt in wenigen Cent-Schritten über die Angebotsdauer von 10 Tagen vom Höchstgebot und nähert sich dann bis auf das vom Fundbüro festgesetzte Mindestgebot. Bieter/-innen können bei Interesse an einem Gegenstand sofort einen Kaufbetrag eingeben oder zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Auktion zum aktuellen Preis zuschlagen.
Beispiel
Für ein Fahrrad gilt ein Höchstpreis von 100,-- EUR und ein Mindestpreis von 10,-- EUR.
Bieter 1 trägt sich mit einem Gebot von 55,-- EUR in die Liste ein, Bieter 2 mit 69,50 EUR. Während der Startpreis im Laufe der Auktion auf 72,-- EUR gesunken ist, gibt Bieter 3 ein Kaufgebot für diesen Preis ab und erhält den Zuschlag.
Abholung der Gegenstände
Nach dem Zuschlag werden die Käuferin oder der Käufer, das Fundbüro und der Betreiber der Internetplattform automatisch per E-Mail benachrichtigt. Ein Rücktritt von der Versteigerung ist danach nicht mehr möglich.
Abzuholen sind die Gegenstände gegen Vorlage der E-Mail-Ersteigerungsbestätigung und Bezahlung in bar oder mit EC-Karte beim Fundbüro der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Zimmer 101, während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: