Architektur-Collage

Bebauungsplan Nr. 271 "Verlängerung Nassauer Straße"

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.12.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 271 „Verlängerung Nassauer Straße“ nach § 2 BauGB beschlossen. Das Planverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 271 „Verlängerung Nassauer Straße“ geführt.

Am 13.02.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 271 „Verlängerung Nassauer Straße“ in der Fassung vom Januar 2025 einschließlich Planfassung, Begründung mit Anlagen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlängerung der Nassauer Straße und damit die Anbindung an die Weingärtenumgehung zu schaffen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können der Bebauungsplanvorentwurf Nr. 271 „Verlängerung Nassauer Straße“ in der Fassung vom Januar 2025 einschließlich Planfassung, Begründung mit Anlagen in der Zeit vom 12.03. bis 14.04.2025 (einschließlich) im Internet eingesehen und die Dateien heruntergeladen werden. 

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung wird informiert. Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Ergänzend kann der Bebauungsplanvorentwurf und die weiteren Unterlagen in der Zeit vom 12.03. bis 14.04.2025 (einschließlich) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. Obergeschoss, Info-Center, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:

Montag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter  https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken

Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.

Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Breuer, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de.

Anlagen:


Um Terminabsprachen wird gebeten:

  06171/502-441

  stadtentwicklung@oberursel.de


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