Architektur-Collage

Bebauungsplan Nr. 268 "Frankfurter Landstraße 1-3"

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.09.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Das Planverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 268 „Frankfurter Landstraße 1-3“ geführt.

Am 06.06.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 268 „Frankfurter Landstraße 1-3“ in der Fassung vom Mai 2024 einschließlich Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnhauses mit integrierter geschäftlicher Nutzung auf dem Grundstück Frankfurter Landstraße 1-3 zu schaffen. Der Schwerpunkt soll auf preisgünstigem Wohnraum liegen.

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 268 „Frankfurter Landstraße 1-3“ in der Fassung vom Mai 2024 einschließlich Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.06. bis 26.07.2024 (einschließlich) im Internet unter

https://www.oberursel.de/de/rathaus/buergerbeteiligung/formelle-buergerbeteiligung/offenlage-bplaene/

eingesehen und die Dateien heruntergeladen werden.

Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de gebeten.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 268 „Frankfurter Landstraße 1-3“ mit den o.g. Unterlagen in der Zeit vom 19.06. bis 26.07.2024 (einschließlich) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. Obergeschoss, Info-Center, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:

Montag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Anregungen und Bedenken

Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.

Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Meissner, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de.



Um Terminabsprachen wird gebeten:

  06171/502-441

  stadtentwicklung@oberursel.de


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