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Bebauungsplan Nr. 259 "Hohemarkstraße 104"
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 2 BauGB beschlossen. Das Planverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 259 „Hohemarkstraße 104“ geführt.
Am 13.02.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 259 „Hohemarkstraße 104“ in der Fassung vom Dezember 2024 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen, Begründung mit Anlagen und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnquartiers auf dem Grundstück Hohemarkstraße 104 zu schaffen. Die Fläche südlich des Urselbachs soll als private Grünfläche gesichert werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können der Bebauungsplanvorentwurf Nr. 259 „Hohemarkstraße 104“ in der Fassung vom Dezember 2024 einschließlich Textfestsetzungen, die Begründung mit Anlagen in der Zeit vom 12.03. bis 14.04.2025 (einschließlich) im Internet eingesehen und die Dateien heruntergeladen werden, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung wird informieren. Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Ergänzend kann der Bebauungsplanvorentwurf und die weiteren Unterlagen in der Zeit vom 12.03. bis 14.04.2025 (einschließlich) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. Obergeschoss, Info-Center, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:
Montag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag und Mittwoch | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | von 08:00 – 12:00 Uhr |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Anregungen und Bedenken
Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.
Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Sator, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de.
Anlagen:
- Planzeichnung (pdf)
- Textfestsetzungen (pdf)
- Begründung (pdf)
- Umweltbericht (pdf)
- Umweltbericht_Bestandsplan (pdf)
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung (pdf)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (pdf)
- Verkehrsuntersuchung (pdf)
- Entwässerungskonzept (pdf)
- Hydraulische Gefährdung (pdf)
- Immissionsprognose (pdf)
- Anlage 4.2 DPM 1-2 (pdf)
- Anlage 3.1 Schnitt A-A (pdf)
- Anlage 3.2 Schnitt B-B (pdf)
- Anlage 3.3 Schnitt C-C (pdf)
- Anlage 5.1 Wassergehalt (pdf)
- Anlage 5.2 Konsistenzgrenzen (pdf)
- Anlage 5.3 Korngrößenverteilung (pdf)
- Anlage 2.1 Lageplan Bestand (pdf)
- Anlage 2.2 Lageplan Planung (pdf)
- Anlage 6 Openendtest_Sickerversuch (pdf)
- Anlage 7 Homogenbereiche DIN 18300 Erdarbeiten (pdf)
- Anlage 4.1 KRB 1-9
- Anlage 8 Umweltanalytik (pdf)
- Geotechnischer Bereicht (pdf)
- Anlage 1 Topografische Übersicht (pdf)
Um Terminabsprachen wird gebeten:
06171/502-441
stadtentwicklung@oberursel.de
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