Architektur-Collage

Bebauungsplan Nr. 179, 1. Teiländerung

"Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße"


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.09.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Das Planverfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 179 „Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße“, 1. Teiländerung geführt.

Am 13.02.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 179 „Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße“, 1. Teiländerung in der Fassung vom Oktober 2024 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen, die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Diesbezüglich wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB abgesehen.

Ziel des Verfahrens ist es, im Sinne der Energiewende die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Heizzentrale zu schaffen sowie für eine Erweiterung der Anzahl der P+R-Plätze auf dem bereits realisierten P+R-Platz ein Parkdeck vorzusehen.

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 179 „Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße“, 1. Teiländerung in der Fassung vom Oktober 2024 einschließlich Planfassung, Textfestsetzungen und Begründung mit Anlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.03. bis 07.05.2025 (einschließlich) im Internet eingesehen und die Dateien heruntergeladen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502441 oder per E-Mail unter folgender Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de gebeten.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 179 „Zwischen Zimmersmühlenweg und verlängerter Stierstadter Straße“, 1. Teiländerung mit den o.g. den Unterlagen in der Zeit vom 26.03. bis 07.05.2025 (einschließlich) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. Obergeschoss, Info-Center, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind:

Montag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung kann auf unserer Internetseite unter https://www.oberursel.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken

Die Öffentlichkeit kann sich während der oben genannten Frist bei der Stadt Oberursel (Taunus) zur Planung äußern.

Ihre Anregungen senden Sie bitte an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Sator, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus) oder an folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@oberursel.de.


Unterlagen zum Download:



Um Terminabsprachen wird gebeten:

  06171/502-441

  stadtentwicklung@oberursel.de


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