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Oberursel führt den Tourismusbeitrag ein
Die Stadtverordnetenversammlung hat eine entsprechende Beschlussvorlage am Donnerstag, 3. April, auf der Tagesordnung. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss gab am 20. März bereits grünes Licht.
Bürgermeisterin Antje Runge hatte die zusätzliche Einnahmequelle für die Tourismusförderung anlässlich der Einbringung des Haushalts 2025 vorgeschlagen. Basis der Kalkulation für die Einnahmen sind 192.130 Übernachtungen im Jahr 2024. So kann die Stadt durch den Tourismusbeitrag Einnahmen in Höhe von 384.260 Euro generieren.
Oberursel hatte im Februar 2023 das Prädikat anerkannter „Tourismusort“ erhalten. Damit ist die Brunnenstadt ab jetzt einer von 28 Tourismusorten in Hessen und der erste und bisher einzige Standort mit diesem Prädikat im Hochtaunuskreis. Oberursel spielt hier als Urlaubsort innerhalb der Destination Taunus eine zentrale Rolle. Das Prädikat „staatlich anerkannter Tourismusort“ berechtigt Oberursel zur Erhebung eines Tourismusbeitrags von Übernachtungsgästen.
Die Mittel werden zweckgebunden verwendet und dürfen nur dem Tourismus zufließen. So sollen zumindest teilweise die Kosten für Konzeption, Planung und Umsetzung der touristischen Angebote, Veranstaltungen und Einrichtungen gedeckt sowie Oberursel als Tourismusdestination auch in Abstimmung mit den Maßnahmen des Taunus Touristik Service e. V. weiterentwickelt werden. Zudem kann der Beitrag für Kommunikations- und Marketingmaßnahmen verwendet werden.
„Die Einnahmen durch den Tourismusbeitrag leisten einen wesentlichen Beitrag für die Verbesserung der touristischen Infrastruktur und Dienstleistungen. Sie steigern die Attraktivität der Stadt für Gäste und die Einheimischen gleichermaßen. Der Tourismusbeitrag stärkt die lokale Wirtschaft, den Handel sowie das gesamte Gastgewerbe. Zudem können Arbeitsplätze gesichert und die Aufenthalts- und Lebensqualität kontinuierlich gesteigert werden. Darüber hinaus werden durch den Tourismusbeitrag auch regionale, ganzheitliche und nachhaltige Projekte finanziert. Die stärkere Werbung für Oberursel als Tourismusort wird zusätzliche Besucherinnen und Besucher bringen“, erklärt Bürgermeisterin Antje Runge.
Um die Stadt als Tourismusort entsprechend seinen künftigen Aufgaben angemessen aufzustellen, wird ein Beirat für Tourismus als Steuerungsinstrument eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, die Tourismusentwicklung anzustoßen, entscheidet über die umzusetzenden touristischen Projekte und hat zudem das Vorschlagsrecht für die Verwendung des Aufkommens aus dem Tourismusbeitrag.
Der Beirat wird sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzen. Hierbei sind die Bürgermeisterin, die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main – Geschäftsstelle Hochtaunus / Main Taunus (IHK), der Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e. V., Kreisverband DEHOGA Taunus (DEHOGA), der Taunus Touristik Service e. V. (TTS), das Forum der Selbständigen Oberursel e. V., (fokus O.), der Kultur- und Sportförderverein Oberursel e. V. (KSFO) sowie die Stadtverwaltung Oberursel (Taunus) die Kooperationspartner im neu zu gründenden Tourismusbeirat.
Thomas Studanski, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) Kreisverband DEHOGA Taunus und Inhaber des Alt-Oberurseler Brauhauses sagt dazu: „Wir haben uns schon sehr früh mit dem Thema Bettensteuer oder Tourismusabgabe beschäftigt. In Gesprächen mit den Hoteliers stellte sich sehr schnell heraus, dass wir, wenn eine solche Abgabe kommt, diese vor allem im Bereich Tourismus einsetzen wollen. Die besondere Lage zwischen der Metropole Frankfurt und dem Naherholungsgebiet Taunus macht Oberursel für Geschäftsreisende und freizeitbegeisterte Menschen besonders interessant. Ein Ziel ist es also, im MICE Sektor stärker zu werben und parallel dazu Oberursel als Ort der Freizeit, der sportlichen Aktivitäten und des Genusses zu präsentieren.
Wenn solche Ziele mit dieser Abgabe erreicht werden, können wir das unseren, aktuell noch überwiegend aus Messebesuchenden bestehendem Stammgästen, besser erklären als eine x- beliebige Steuer. Dass wegen des Beitrags weniger Gäste kommen glaube ich nicht, denn wir alle kennen eine solche Abgabe aus vielen anderen Städten. Ich sehe es eher als eine Chance unseren Standort zu stärken.“
Der Beitrag wird von allen ortsfremden volljährigen Personen eingenommen, die gegen Entgelt beherbergt werden. Ausnahmen gelten für stationär behandelte Patientinnen und Patienten und deren Begleitpersonen. Schülerinnen und Schüler samt deren Betreuungspersonen, die sich im Rahmen von Klassenfahrten in der Stadt aufhalten, müssen ebenfalls keinen Beitrag leisten.
Den Tourismusbeitrag müssen alle Beherbergungsbetriebe abführen – auch diejenigen, die nur vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen, beispielsweise Airbnb-Anbietende.
Die Regelung tritt ab 1. Juli 2025 per Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags im Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) (Tourismusbeitragssatzung) in Kraft.
Weitere Informationen zur Einführung des Tourismusbeitrags sind auf www.oberursel.de/tourismusbeitrag zu finden. Rückfragen und Feedback können gerne per E-Mail an tourismusbeitrag@oberursel.de gerichtet werden.
Antje Runge
Bürgermeisterin