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Stadt Oberursel novelliert Zisternensatzung – Mehr Schutz vor Starkregen und nachhaltiger Umgang mit Wasser
Der Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) möchte einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltige Stadtentwicklung und aktiver Klimaanpassung gehen: Die Zisternensatzung – offiziell „Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen“ – wurde grundlegend überarbeitet und an die aktuellen Herausforderungen des Klimawandels angepasst. Sie soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung durch das Stadtparlament beschlossen werden.
Am 19. März stimmten sowohl die Mitglieder des Bau-, Umwelt und Klimaschutzausschusses (BUKA) als auch des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses (HFDA) in einer gemeinsamen Sitzung mit nur jeweils einer Gegenstimme zu, der Stadtverordnetenversammlung den Beschluss der novellierten Zisternensatzung zu empfehlen. Die nächste Sitzung des Stadtparlaments ist für den 3. April terminiert.
Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung würde die neue Satzung dann am 1. August 2025 in Kraft treten. Ziel der Novellierung ist es, die Nutzung von Regenwasser aus Zisternen deutlich zu stärken, den Trinkwasserverbrauch zu senken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Überflutungen bei Starkregen zu leisten.
„Angesichts zunehmender Starkregenereignisse und längerer Trockenperioden im Sommer ist es unsere Pflicht, kluge und nachhaltige Lösungen umzusetzen“, beschreibt Bürgermeisterin Antje Runge die aktuelle Situation und ergänzt: „Mit der neuen Zisternensatzung schaffen wir eine wichtige Grundlage, um sowohl das Stadtklima zu verbessern als auch den Wasserhaushalt langfristig zu stabilisieren. Davon profitieren alle – auch kommende Generationen.”
Regenwasser nutzen – Umwelt schützen
Durch das Sammeln von Regenwasser in Zisternen können Bürgerinnen und Bürger künftig doppelt profitieren: Sie sparen kostbares Trinkwasser – zum Beispiel bei der Gartenbewässerung und/oder zur Toilettenspülung – und leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Überflutungsschutz bei starken Regenfällen, indem neues Rückhaltevolumen Abflussspitzen reduziert und somit die Kanalisation vor Überlastung schützt.
Die wichtigsten Neuerungen
- Größere Zisternen mit zusätzlicher Retentionskapazität: Die Mindestgröße von Zisternen wird erhöht: Pro Quadratmeter Auffangfläche müssen nun mindestens 50 Liter Volumen vorgehalten werden (bisher 25 Liter). Davon müssen mindestens 20 Liter pro Quadratmeter als Rückhaltevolumen für Starkregenereignisse zur Verfügung stehen, um die Kanalisation bei starken Regenfällen zu entlasten.
- Verpflichtung bereits ab 50 Quadratmeter Auffangfläche: Künftig muss eine Zisterne bereits dann gebaut werden, wenn Dachflächen ab 50 Quadratmeter entstehen (bisher ab 60 Quadratmeter). Damit wird die Maßnahme auf mehr Bauvorhaben ausgeweitet und die Entlastung der Kanalisation verbessert.
- Mehr Wassernutzung möglich: Der Gebrauch des gesammelten Regenwassers für Toilettenspülungen, Waschmaschinen und Gartenbewässerung wird verbindlicher verankert, um den Trinkwasserverbrauch im Alltag spürbar zu reduzieren.
- Naturnahe Ableitung des Überlaufs: Der Überlauf von Zisternen soll, wo möglich, in Versickerungsanlagen geleitet werden, um das Wasser wieder dem Grundwasser zuzuführen. Nur wenn das aufgrund der Bodenverhältnisse nicht machbar ist, ist ein Anschluss an die Kanalisation erlaubt.
Mehr Sicherheit bei Starkregen und nachhaltiger Umgang mit Wasser
Durch die verpflichtende Schaffung zusätzlicher Rückhaltekapazitäten können Niederschläge künftig besser gespeichert und verzögert abgegeben werden. So wird das Risiko von Überschwemmungen in der Stadt mittelfristig spürbar gesenkt. Zugleich wird die Ressource Wasser effizienter genutzt, indem sauberes Regenwasser in Haus und Garten sinnvoll eingesetzt wird.
Beratung und Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger
Um die Umsetzung der neuen Vorgaben zu begleiten, wird die Abteilung „Nachhaltigkeit“ im Rathaus in Zusammenarbeit mit dem städtischen Eigenbetrieb BSO Beratung anbieten. Ein städtisches Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung bei der Nachrüstung von Zisternen ist derzeit jedoch nicht geplant.
Positive Effekte für Umwelt und Gebührenzahler
Für Eigentümer und Bauherrschaften entstehen durch den Bau von Zisternen nicht nur ökologische Vorteile. Auch finanziell lohnt sich die Regenwassernutzung: Durch die Verwendung von Zisternenwasser in Haus und Garten können Trinkwasser- und Abwassergebühren reduziert werden.
Darüber hinaus bedeutet jeder Kubikmeter Wasser, der nicht aus dem Trinkwassernetz entnommen wird, eine Schonung der Grundwasservorkommen – ein wertvoller Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen.
Evaluation zur Wirksamkeit der neuen Regelungen
Die Stadt wird die Auswirkungen der neuen Satzung regelmäßig evaluieren. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit die Zisternen zur Reduzierung von Hochwasserspitzen und zur Einsparung von Trinkwasser beitragen. Diese Erkenntnisse fließen in die künftige Weiterentwicklung der Satzung ein.
Mit der neuen Zisternensatzung geht die Brunnenstadt im Taunus einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaanpassung, Hochwasserschutz und nachhaltiger Wasserwirtschaft. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen – für ein grüneres, sichereres und zukunftsfähiges Oberursel.
Antje Runge
Bürgermeisterin