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Grundsteuer 2025 in Oberursel
Die Änderungen durch die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 führten zu großem Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern. Grundsätzlich ist von diesem Thema jede und jeder betroffen. Die Grundsteuer B, die auf bebaute Grundstücke erhoben wird, betrifft nicht nur die Eigentümer von Grundstücken und Eigenheimen, sondern mittelbar gleichzeitig durch die Weitergabe der erhobenen Grundsteuer in den Nebenkosten durch die Vermieter die Mieterinnen und Mieter.
In der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2024 wurde der Hebesatz der Grundsteuer auf Grundstücke der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Grundsteuer A, von bislang 450 Prozent auf jetzt 499 Prozent beschlossen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer auf bebaute Grundstücke, die Grundsteuer B, wurde mit einem Hebesatz in Höhe von 1.275 Prozent verabschiedet. Bis zum 31. Dezember 2024 lag der Hebesatz bei 947 Prozent.
Mit der Grundsteuerreform wurde die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Die Reform der Grundsteuer soll nach Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 weder erhöhen noch verringern soll. „Der Hebesatz in Höhe von 1.275 Prozent entspricht der Empfehlung des Hessischen Ministeriums der Finanzen und bedeutet für die Stadt Oberursel, dass die Aufkommensneutralität gewahrt wird und somit keine Erhöhung der Einnahme im städtischen Haushalt für die Grundsteuer zu verzeichnen sein wird“, erläutert Erster Stadtrat Jens Uhlig.
Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für den Einzelnen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich als logische Konsequenz aus der Abkehr von den alten mittlerweile verfassungswidrigen Werten die Steuerlast aufgrund der neuen Wertansätze gegenüber dem alten Recht ändern.
Während einige Oberurseler damit rechnen müssen, dass sie künftig mehr zu zahlen haben werden, können einige mit einem geringeren Betrag rechnen. Der genaue Grundsteuerbetrag wird im Grundsteuerbescheid ausgewiesen. Die Stadtverwaltung rechnet mit der Versendung der Grundsteuerbescheide Mitte Januar, wobei sich noch einige Grundsteuerfälle in Klärung befinden. Diese werden den Grundbesitzern erst nach Klärung mit dem Finanzamt und durchaus erst im Laufe des Jahres zugestellt werden können.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Internetseite: www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/faq-grundsteuer.
Jens Uhlig
Erster Stadtrat