- Rathaus
- Erleben & Entdecken
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Stadt Oberursel (Taunus) weist alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Antragstellung für die Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nun möglich ist. Briefwahlunterlagen können ab sofort schriftlich oder ab dem 13. Januar 2025 auch online beantragt werden.
Antragstellung für Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen anfordern:
• Online ab 13. Januar auf der Internetseite der Stadt Oberursel unter: www.oberursel.de/de/rathaus/stadtrecht-haushalt-wahlen/wahlen
• Per E-Mail an: wahlamt@oberursel.de
• Per Post oder Fax an das Wahlamt
Um die Unterlagen anzufordern, müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich bis spätestens 2. Februar 2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger versendet. Sollten Sie bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Rathaus unter der Telefonnummer 06171 502-239.
Briefwahlbüro öffnet ab dem 3. Februar
Das Briefwahlbüro im Georg-Hieronymi-Saal im Rathaus Oberursel in der Oberhöchstadter Straße 7 (Seiteneingang des Rathauses an der Tiefgarage der Stadthalle) öffnet frühestens ab dem 3. Februar 2025, sobald die Stimmzettel für die Bundestagswahl verfügbar sind. Dort können Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
• Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
• Montag und Donnerstag: 13.30 bis 18 Uhr
• Sonderöffnungszeit und letzter Tag der Öffnung: Freitag, 21. Februar 2025 zwischen 8 und 15 Uhr
Wichtige Hinweise zu den Wahllokalen, insbesondere Wahllokal Nr.6
Die Stadt Oberursel weist zudem daraufhin, dass das Wahllokal des Wahlbezirks Nr. 6 „Portstraße Jugend & Kultur“ nicht barrierefrei ist.
Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, auf die Angaben in Ihrer Wahlbenachrichtigung zu achten, um den für sie zuständigen Wahllokalstandort zu erfahren.
Eingangsfrist für die Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens zum Wahltag – Sonntag 23. Februar 2025 – um 18 Uhr im Oberurseler Rathaus als Wahlbrief eingegangen sein. Alle notwendigen Informationen zur Durchführung der Briefwahl finden sich im „Wegweiser für die Briefwahl“, der den Unterlagen beiliegt und zu beachten ist.
Über den genauen Zeitpunkt der Öffnung des Briefwahlbüros und weitere Details wird die Stadt Oberursel auf ihrer Internetseite sowie über ihre sozialen Medien informieren. In Kürze wird auch die Wahlbekanntmachung mit weiteren wichtigen Informationen veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 sind in Kürze auf der Internetseite der Stadt Oberursel unter www.oberursel.de verfügbar.
Frank Weil
Gemeindewahlleiter