Erinnerung an Überholverbot an U-Bahn-Gleisquerungen zum Schutz der Radfahrenden


Auf Höhe des Camp King im Bereich zwischen Kupferhammerweg und Im Rosengärtchen und an der U-Bahn-Querung im Bereich zwischen der Portstraße und Im Portugall müssen Radfahrende die Gleise im spitzen Winkel kreuzen. Damit sich die Räder nicht in den Rillen der Gleise verkanten, müssen Radfahrende einen kleinen Schlenker in die Mitte der Fahrbahn fahren, um die Gleise in einem stumpferen Winkel queren zu können. Deswegen hat die Stadt Oberursel 2020 ein Überholverbot (Verkehrszeichen 277.1) von einspurigen Fahrzeugen angeordnet. Kraftfahrzeuge dürfen im Bereich der Schienen Fahrräder nicht überholen, bis das Überholverbot durch das Zeichen 281.1 aufgehoben wird!

Oberurselerinnen und Oberurseler sind in der Stadt zunehmend mit dem Fahrrad unterwegs. Das schafft Platz für notwendige Autofahrten und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Bürgermeisterin Antje Runge, selbst auch gerne mit Rad, Bus, Bahn und Auto unterwegs, erinnert an die geltenden Sicherheitsabstände beim Überholen: „Innerorts müssen laut Straßenverkehrsordnung §5 beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter, außerorts zwei Meter Abstand gehalten werden. Jede einzelne Person kann viel zur  Verkehrssicherheit in unserer Stadt beitragen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist für ein gutes Miteinander aller Nutzergruppen von großer Bedeutung. Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmenden ist für mich ein zentrales Anliegen. In unserem Verkehrlichen Leitbild ist als Leitziel Nr. 5 festgehalten: Die Akzeptanz geltender Regeln bei allen am Verkehr Teilnehmenden ist hoch und die Sicherheit gewährleistet.“

 

Antje Runge

Bürgermeisterin