Stadt Oberursel informiert über kommunale Wärmeplanung


Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) Anfang 2024 ist in Deutschland eine Wärmeplanung verpflichtend. Die Stadt Oberursel (Taunus) als Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnenden ist laut Bundesgesetz bis zum 30. Juni 2028 verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen.

Die Wärmeplanung soll als strategisches Planungsinstrument den Energiebedarf und die lokalen Potenziale für klimafreundliche Wärmeversorgung für das Oberurseler Stadtgebiet erfassen und aufzeigen. Im Zentrum steht, die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern. Die Planungen sind rechtlich unverbindlich und sollen für Eigentümerinnen und Eigentümer Information und Orientierung für die Wärmeversorgung ihrer Immobilien bieten. Bei einer Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bauleitplans und anderen flächenbedeutsamen Planungen wird in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen die kommunale Wärmeplanung zu berücksichtigen sein.

Bürgermeisterin Antje Runge: „Die Wärmeplanung ist ein wichtiger Orientierungsschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Wärmewende ist ein umfassendes Transformationsprojekt, das unsere Stadt verändern wird – und Zeit, Kapazität und Ressourcen benötigen wird. Als erste Orientierung dienen die jeweiligen kommunalen Wärmepläne, denn diese zeigen die Möglichkeiten und Herausforderungen lokal auf und bieten damit eine gute Grundlage für weitere Investitionsentscheidungen der Akteurinnen und Akteure.“

Die kommunale Wärmeplanung sieht fünf Phasen vor: Zu Beginn steht die Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und der aktuellen Versorgungsstruktur. Eine Potenzialanalyse über das Stadtgebiet gibt des weiteren Aufschluss darüber, inwieweit die lokal verfügbaren erneuerbaren Energieträger (oder unvermeidbare Abwärme) ausreichen, um den Wärmebedarf zu decken. Anschließend sollen zeitlich gestaffelte Zielszenarien für die zukünftige Wärmeversorgung abgeleitet werden, die je nach Situation (Zustand, Potentiale, etc.) zwischen einzelnen Wohngebieten bis hin zu einzelnen Liegenschaften differenzieren. Letztlich ist auf Basis der vorangegangenen Schritte eine Umsetzungsstrategie der initialen Planung zu entwickeln. Die Wärmeplanung ist dann fortlaufend auf Basis neuer Erkenntnisse bis 2045 zu aktualisieren.

Der Magistrat hat bereits mit der Arbeit an der Wärmeplanung begonnen. Eine Veröffentlichung erster Ergebnisse ist voraussichtlich ab Anfang Juni online unter www.oberursel.de/Wärmeplanung zu finden. Ergänzend finden erste Beteiligungsverfahren von Stakeholdern der Wohnungswirtschaft, Großverbrauchenden und Infrastrukturnetzbetreibenden, Strom, Gas und Wärme statt. Die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH als lokale Energieversorgerin ist dabei eine zentrale Akteurin und Partnerin auf dem Weg zur Wärmewende in Oberursel.

Für Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien gibt es Unterstützung und Beratungsangebote rund um die Energie- und Wärmewende. Die Stadt Oberursel bietet mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Energieberatungen an. Die Beratungen finden jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat, in der Zeit von 14 bis 18 Uhr (z.Zt. telefonisch) mit Dipl. Ing. Jolanta Zamirska-Drees statt. Die Beratungen sind anbieterunabhängig und seit 1.1.2019 auch kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich bei der Stadt Oberursel (Taunus), Tel. 06171 502 323  oder der Verbraucherzentrale, Tel. 0800 809 802 400.

 

Antje Runge

Bürgermeisterin