Fußball-EM 2024 – Genehmigung für Public Viewing rechtzeitig beantragen


Europameisterschaft in Deutschland – das ist etwas Besonderes. Am 14. Juni 2024 wird das erste Spiel angepfiffen. Natürlich wollen viele Fußballfans dieses Ereignis gemeinsam erleben und die spannenden Spiele zusammen verfolgen. Dafür ist Public Viewing ideal. Wer eine solche Veranstaltung plant, sollte schnellstmöglich an die nötigen Genehmigungen denken, denn für die Fußball-EM gelten neue Richtlinien. 

So hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei „öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024“ erlassen, die es ermöglichen soll, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen, da die überwiegende Anzahl der EM-Spiele erst ab 21 Uhr beginnt und um 23 Uhr, spätestens jedoch um 24 Uhr endet.

Diese Verordnung betrifft alle öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien, also auch die Übertragung in Freiluftgaststätten, d. h. Biergärten und Gaststätten mit Außenbewirtschaftung. Fußballübertragungen in Gaststätten und auf privaten Veranstaltungen, die z. B. auf Terrasse, Balkon oder im Garten stattfinden, fallen nicht unter die Verordnung.

Die Genehmigung dieser Public-Viewing- Veranstaltungen erteilt die örtliche Ordnungsbehörde. Dafür muss bis spätestens zum 13.06.2024, am Tag vor der ersten Übertragung, ein formloser Antrag gestellt werden. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Spiele live übertragen werden sollen und wie viele Gäste im Außenbereich der Gaststätte Platz finden können. Hierfür kann auch gerne der vorgefertigte Antrag auf der Homepage verwendet werden.

Für die Genehmigung wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde im Oberurseler Rathaus, Birgit Mrugalla, Tel. 06171 502 286 oder per E-Mail an ordnung@oberursel.de. Hier gibt es auch alle weiteren Informationen zum Thema. Der Verordnungstext und ein Merkblatt dazu sind auch abrufbar unter www.oberursel.de.

 

Christof Fink

Erster Stadtrat