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Immobilienmarktbericht und Bodenrichtwertkarte 2024
Am 25.04.2024 fand die Pressekonferenz zur Vorstellung des Immobilienmarktberichtes und der Bodenrichtwertkarte 2024 durch den Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Oberursel, Dipl.-Ing. Lothar Hecker, gemeinsam mit Bürgermeisterin Antje Runge, statt.
Ergänzende Informationen von Bürgermeisterin Antje Runge zur Pressekonferenz:
Der Immobilienmarktbericht 2024 zeigt: Die kommunalen Steuerungsinstrumente müssen genutzt werden
Beim Thema Wohnen in Oberursel zeigt sich, dass der Markt alleine es schon lange nicht mehr richtet. Weniger Menschen finden Wohnraum, den sie bezahlen können. Gleichzeitig gibt es kaum noch Transaktionen auf dem Immobilienmarkt. Die Bauwirtschaft stagniert.
Deshalb müssen wir:
- die kommunalen Instrumente zum Wohnen nutzen
- dabei einen langen Atem haben und zugleich perspektivisch handeln: Planungen vorantreiben, dass, wenn Markt da ist, auch ein Angebot da ist.
- das betrifft vor allem den bezahlbaren Wohnraum. Nicht nur für Geringverdiener, sondern auch für den Mittelstand.
Dazu hat die neue Landesregierung angekündigt, dass sie die Förderrichtlinien überarbeiten und verschlanken wird.
Außerdem soll in Kürze das neue „Hessengeld“ eingeführt werden, welches Ersterwerbern von Immobilien massiv bei der Grundsteuer entlasten will.
Dies ist auch insofern eine wichtige Maßnahme für ein generelles Ankurbeln der Bauwirtschaft, auch um bspw. Insolvenzen in kleineren Bauunternehmen und dem Handwerk zu verhindern.
Die Mietwohnungsförderung des Landes ist aktuell stark nachgefragt, da der freifinanzierte Wohnungsbau sich kaum noch rechnet.
Die Kommune kann wie folgt steuern:
- Belegungsrechte halten bzw. dazu kaufen
- Vermittlung von Veräußerungen bei Bestandsimmobilien für bezahlbares Wohnen oder demografische Anpassungen, bspw. an Genossenschaften
- Prüfung eigener Ankäufe bzw. Bodenbevorratung
- Oberursel ist Teil des Frankfurter Bogens, so dass hier besondere Fördermöglichkeiten existieren, die sollte man nutzen
- Einführung eines qualifizierten Mietspiegels prüfen: Notwendig für Planungssicherheit bei Fördermitteln des Landes.
- Mietpreisbremse: wieder in angespannten Wohnungsmarkt kommen, aus dem Oberursel aufgrund der Kriterien des Landes Hessen 2020 herausgefallen ist. Ende 2025 spätestens läuft die aktuelle Richtlinie in Hessen aus (durch diese ist eine Erhöhung des Mietpreises um max. Anstieg von 15 Prozent in drei Jahren möglich. Durch die verlängerte Kündigungssperrfrist findet kein Entzug von Mietwohnraum statt.)
- Beratung Wohnkonzepte für verschiedenes Alter – unbedingt auch Gemeinschaftliche Wohnformen fördern, das ist aktuell ein sehr wichtiges Thema und gerade ältere Menschen, die in viel zu großen Häusern alleine wohnen, fragen hier nach.
- Infrastruktur gleichzeitig anpassen.
Die Bodenrichtwerte sind über das Geoportal „Boris“ des Landes Hessen ab Ende April 2024 abrufbar: