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Landtagswahlen 2023
Briefwahlunterlagen können ab sofort schriftlich beantragt werden – Briefwahlbüro öffnet am 04.09.2023
Am 8. Oktober 2023 findet die Landtagswahl statt. Wahlberechtigte können ihre Stimmen entweder am Wahltag in einem der 28 Wahllokale oder vorab per Briefwahl abgeben.
Die Briefwahlunterlagen müssen gemäß dem darin enthaltenen „Wegweiser für die Briefwahl“ ausgefüllt und in den mitgelieferten Umschlägen als Wahlbrief verpackt spätestens am Wahltag, 08.10.2023, um 18 Uhr, im Rathaus eingegangen sein.
Für die Antragstellung kann der Vordruck verwendet werden, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, die den Wahlberechtigten in den nächsten Tagen (spätestens am 17.09.2023) zugeht.
Wahl- bzw. Abstimmungsschein beantragen für die Landtagswahl am 8.10.2023:
Auch können Anträge auf die Ausstellung von Wahlscheinen oder Briefwahlunterlagen per Fax beantragt werden: Faxnummer: 06171 5027176.
Außerdem können die Briefwahlunterlagen per Brief, per Telefax oder per E-Mail unter wahlamt@oberursel.de angefordert werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss dabei den Familiennamen, die Vornamen, den Tag der Geburt und ihre bzw. seine Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Die Wahlbenachrichtigungen müssten allen Wahlberechtigten bis zum 17.09.2023 zugegangen sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Rathaus unter der Telefonnummer 06171 502-239 melden.
Falls gewünscht, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich ab Montag, 04.09.2023 bis Freitag, 06.10.2023, 13 Uhr, zu den folgenden Öffnungszeiten im Briefwahlbüro im Georg-Hieronymi-Saal im Rathaus Oberursel, Oberhöchstadter Straße 7 (Seiteneingang des Rathauses – an der Einfahrt Tiefgarage Stadthalle) beantragt und abgeholt werden:
- Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Wahlbekanntmachung, die in Kürze veröffentlicht wird.
Frank Weil
Gemeindewahlleiter