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Verkehrsversuch Oberhöchstadter Straße/ Adenauerallee ist beendet
Verkehrsversuch Oberhöchstadter Straße/ Adenauerallee beendet – westlich der Füllerstraße wieder Tempo 50
Die Stadt Oberursel (Taunus) hat im Rahmen eines gut zweijährigen Verkehrsversuchs auf der Oberhöchstadter Straße die Auswirkungen von Tempo 30 untersucht. Dieser Versuch wurde u.a. aufgrund von Hinweisen seitens der Anwohnenden durchgeführt. Diese bezogen sich u.a. auf gefährliche Situationen im Straßenverkehr und die Lärmbelastung.
Nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h. Abweichend davon kann die örtliche Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Tempo 30 anordnen. Sie unterliegt dabei der Überwachung durch den Landrat, des Regierungspräsidiums und dem zuständigen Ministerium als Aufsichtsbehörden.
Der Verkehrsversuch in der Oberhöchstadter Straße und der Adenauerallee ist inzwischen abgeschlossen und hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
In der Oberhöchstadter Straße zwischen der Einmündung in die Landesstraße L 3015 (Weingärtenumgehung) und dem Abzweig Füllerstraße muss die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgehoben werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Anordnung nicht vorliegen. Dort gilt dann wieder Tempo 50.
Mit der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sollte folgendes erreicht werden:
- eine Verbindung der Wohnquartiere entlang der Oberhöchstadter Straße trotz des hohen Fahrzeugaufkommens. Hierzu gehört, dass ein gefahrloses Einfahren aus den Nebenstraßen in die Oberhöchstadter Straße sowie ein Queren der Straße durch Fußgänger sicher möglich ist
- eine Reduzierung des Fahrzeugaufkommens, um die Wohnqualität zu erhöhen.
Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h muss jetzt mit Beendigung des Verkehrsversuchs aufgehoben werden, da das Regierungspräsidium sowie die Landespolizei darauf hingewiesen haben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Anordnung nicht vorliegen.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen kommt derzeit auf diesem Streckenabschnitt der Oberhöchstadter Straße nicht in Betracht. Nach Mitteilung der Landespolizei war die Verkehrsunfalllage auf der Versuchsstrecke schon vor Beginn des Verkehrsversuchs unauffällig und hat auch während des Verkehrsversuchs keine nennenswerte Veränderung erfahren.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes darf schließlich nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV zu Zeichen 274) nur nach Maßgabe der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien – StV) angeordnet werden. Eine aktualisierte Prüfung dieser Voraussetzungen ist geplant.
Die Änderung der Beschilderung wurde am 14. Juli 2022 umgesetzt.
Liebfrauenstraße im Teilabschnitt Tempo 30
Gleichzeitig wird im Rahmen der Schulwegsicherung die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Liebfrauenstraße zwischen Berliner Straße und Feldbergstraße von 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt. Dort gilt dann künftig Tempo 30. Erster Stadtrat Christof Fink, als Ordnungsdezernent verantwortlich für die Straßenverkehrsbehörde, freut sich: „Damit ist diese wichtige Achse für Schülerinnen und Schüler zum Gymnasium Oberursel, der Hochtaunusschule und der Erich-Kästner-Schule durchgängig mit Tempo 30 beschildert.“
Im Abschnitt Oberhöchstadter Straße, Abzweig Füllerstraße bis Adenauerallee, sowie in der Adenauerallee, wird es hingegen bei der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bleiben. Dort gilt dann weiterhin Tempo 30. Dies dient vor allem der Verkehrssicherheit der Fußgänger im Einkaufsbereich Vorstadt/ Oberhöchstadter Straße/ Adenauerallee.
Christof Fink
Erster Stadtrat