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Verkehrsversuch Oberhöchstadter Straße/ Adenauerallee ist beendet

Verkehrsversuch Oberhöchstadter Straße/ Adenauerallee beendet – westlich der Füllerstraße wieder Tempo 50

Die Stadt Oberursel (Taunus) hat im Rahmen eines gut zweijährigen Verkehrsversuchs auf der Ober­höchstadter Straße die Auswirkungen von Tempo 30 untersucht. Dieser Versuch wurde u.a. aufgrund von Hinweisen seitens der Anwohnenden durchgeführt. Diese bezogen sich u.a. auf gefährliche Situationen im Straßenverkehr und die Lärmbelastung.

Nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die zuläs­sige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h. Abweichend davon kann die örtliche Straßen­verkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzung­en Tempo 30 anordnen. Sie unterliegt dabei der Überwachung durch den Landrat, des Regierungs­präsidiums und dem zuständigen Ministerium als Auf­sichtsbehörden.

Der Verkehrsversuch in der Oberhöchstadter Straße und der Adenauerallee ist inzwischen abgeschlossen und hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

In der Oberhöchstadter Straße zwischen der Ein­mündung in die Landesstraße L 3015 (Weingärten­umgehung) und dem Abzweig Füllerstraße muss die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgehoben werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Anordnung nicht vorliegen. Dort gilt dann wieder Tempo 50.

Mit der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sollte folgendes erreicht werden:

  • eine Verbindung der Wohnquartiere entlang der Oberhöchstadter Straße trotz des hohen Fahr­zeugaufkommens. Hierzu gehört, dass ein ge­fahrloses Einfahren aus den Nebenstraßen in die Oberhöchstadter Straße sowie ein Queren der Straße durch Fußgänger sicher möglich ist
  • eine Reduzierung des Fahrzeugaufkommens, um die Wohnqualität zu erhöhen.

Die Herabsetzung der zulässigen Höchstge­schwindigkeit auf 30 km/h muss jetzt mit Beendigung des Verkehrsversuchs aufgehoben werden, da das Regierungspräsidium sowie die Landespolizei darauf hingewiesen haben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Anordnung nicht vorliegen.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicher­heitsgründen kommt derzeit auf diesem Strecken­abschnitt der Oberhöchstadter Straße nicht in Betracht. Nach Mitteilung der Landespolizei war die Verkehrsunfalllage auf der Versuchsstrecke schon vor Beginn des Verkehrsversuchs unauffällig und hat auch während des Verkehrsversuchs keine nennenswerte Veränderung erfahren.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes darf schließlich nach den All­gemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßen­verkehrsordnung (VwV zu Zeichen 274) nur nach Maßgabe der Richtlinien für straßenverkehrsrecht­liche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien – StV) angeordnet wer­den. Eine aktualisierte Prüfung dieser Voraussetz­ungen ist geplant.

Die Änderung der Beschilderung wurde am 14. Juli 2022 umgesetzt.

Liebfrauenstraße im Teilabschnitt Tempo 30

Gleichzeitig wird im Rahmen der Schulwegsicherung die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Lieb­frauenstraße zwischen Berliner Straße und Feld­bergstraße von 50 km/h auf 30 km/h herabgesetzt. Dort gilt dann künftig Tempo 30. Erster Stadtrat Christof Fink, als Ordnungsdezernent verantwortlich für die Straßenverkehrsbehörde, freut sich: „Damit ist diese wichtige Achse für Schülerinnen und Schüler zum Gymnasium Oberursel, der Hochtaunusschule und der Erich-Kästner-Schule durchgängig mit Tempo 30 beschildert.“

Im Abschnitt Oberhöchstadter Straße, Abzweig Füllerstraße bis Adenauerallee, sowie in der Adenauerallee, wird es hingegen bei der Herab­setzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h bleiben. Dort gilt dann weiterhin Tempo 30. Dies dient vor allem der Verkehrssicherheit der Fußgänger im Einkaufsbereich Vorstadt/ Oberhöch­stadter Straße/ Adenauerallee.

Christof Fink

Erster Stadtrat