Tätigkeit und Zielsetzung des Vorbeugenden Brandschutzes

Tätigkeit und Zielsetzung des vorbeugenden Brandschutzes

Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die eine Entstehung, Ausbreitung und die Auswirkungen von Bränden verhindern oder einschränken. 

Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht der Stadt Oberursel und erlaubt der Feuerwehr, eine effektive Gefahrenabwehr im Brandfall zu betreiben.

Die Einbindung der Brandschutzdienststelle bei Bauvorhaben erstreckt sich von der Planung, d.h. Beratung der Architekten und Bauherren bis zur Beteiligung in entsprechenden Genehmigungsverfahren durch Abgabe von Stellungnahmen.

Die Brandschutzdienststelle betrachtet geplante Gebäude nicht nur unter Beachtung aller rechtlichen Aspekte sondern auch aus den praktischen Erfahrungen des Einsatzdienstes und stimmt die brandschutztechnische Konzeption auf die Leistungsfähigkeit des Abwehrenden Brandschutzes ab. Die erstellte brandschutztechnische Stellungnahme mit ihren Auflagen an den Bauherrn, wird bei der Übernahme durch die Genehmigungsbehörden fester Bestandteil der Baugenehmigung.

Der vorbeugende Brandschutz dient dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Im modernen Feuerwehrwesen ist er als vorbereitende Grundlage für eine wirksame Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr unerlässlich.

Priorität 1: Sicherstellung des Personenschutzes für Nutzer und Einsatzkräfte

Priorität 2: Schadensreduzierung

Priorität 3: Risikospezifische Einsatzvorbereitung in Zusammenarbeit mit der Einsatzplanung


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