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Gefahrenverhütungsschauen
Die Gefahrenverhütungsschau (GVS) ist eine regelmäßige behördliche Begehung von Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen gemäß § 15 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG).
Bei einer Gefahrenverhütungsschau werden u. a. die Benutzbarkeit der Rettungswege, die Löschgeräte, sowie die brandschutztechnischen Einrichtungen der Gebäude in Augenschein genommen und deren Funktionsfähigkeit überprüft.
Ausgehend von der Schutzzielbestimmung des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes dient die GVS der Feststellung und Beseitigung von Brandgefahren.
Ziel der Gefahrenverhütungsschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen zu erkennen, sowie Maßnahmen zu veranlassen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Die Gefahrenverhütungsschau wird normalerweise in zeitlichen Abständen zwischen einem und fünf Jahren durchgeführt und ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren können sie der aktuell gültigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz für das Stadtgebiet Oberursel (Taunus).
Ablauf einer GVS
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Inhalte einer GVS
Um die Zielsetzung einer Gefahrenverhütungsschau (GVS) zu erreichen, sind gebäude- und nutzungsabhängig betriebliche Mängel zu erfassen, sowie bauliche, technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen zu überprüfen.
Bei der Auswahl der Prüfinhalte orientiert sich die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Wiesbaden an den Empfehlungen zur Durchführung der Gefahrenverhütungsschau der AGBF Bund (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Demnach wird unter anderem geprüft:
- Zugänglichkeit des Objektes für die Feuerwehr
- Hausnummerierung, Zugänge, Durchfahrten, Flächen für die Feuerwehr
- Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Freischaltelement (FSE)
- Einrichtungen zur Löschwasserversorgung
- Beschilderung, Zugänglichkeit, Wartungsnachweise
- Beschilderung, Zugänglichkeit, Wartungsnachweise
- Rettungswege / Angriffswege für die Feuerwehr
- Ausführung, Kennzeichnung, Beleuchtung, Aufstellflächen für Leitern
- Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit von Türen mit elektrischer Verriegelung
- Feuerwehraufzüge
- Brand- und Brandbekämpfungsabschnitte, Rauchabschnitte
- Ausführung, augenscheinliche Mängel
- Ausführung, augenscheinliche Mängel
- unsachgemäße Lagerung von Brandlasten
- Löschwasserrückhaltung
- Brandbekämpfungsanlagen und –einrichtungen
- Feuerlöscher, Steigleitungen, Wandhydranten, Löschanlagen
- Wartungsnachweise
- Zugang zur Sprinklerzentrale
- Gefährdungen durch Löschgase
- Technische Brandschutzeinrichtungen
- Nachvollziehbarkeit der Steuerungsmatrix für den anlagentechnischen Brandschutz
- Rauchableitungsöffnungen und mechanische Entrauchungsanlagen
- Brandmeldeanlagen (Beschilderung, Stichprobe der Feuerwehr-Laufkarten)
- Kommunikation für die Feuerwehr
- BOS-Funkversorgung / Gebäudefunk
- BOS-Funkversorgung / Gebäudefunk
- Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
- Brandschutzordnung, Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter
- Flucht- und Rettungswegpläne
- Feuerwehrpläne
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