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Gebäudefunk
Komplexe Gebäude und insbesondere die Verwendung von moderner, Funkwellen absorbierender Baustoffe (z. B. Metallkonstruktionen, Stahlbeton, metallbedampfte Glasscheiben, usw.) sorgen für eine eingeschränkte Fähigkeit der Einsatzkräfte über Funk zu kommunizieren. Aus diesem Grund kann es im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens zur Forderung einer Gebäudefunkanalage zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr kommen.
Mit der Umstellung der Funktechnik der Feuerwehr von analoger Funktechnik auf den Digitalfunk müssen auch im Bestand befindliche Anlagen umgerüstet werden. Die Eigentümer von Gebäuden mit analoger Funktechnik werden von der Brandschutzdienststelle informiert.
Weitere Informationen zum Thema Gebäudefunk lassen sich dem hessischen Merkblatt für Gebäudefunkanlagen entnehmen: