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Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln der Feuerwehr, damit diese sicher und schnell Hilfe leisten kann. Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage. Zur Beurteilung der Lage liefern Feuerwehrpläne für die Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt wesentliche Informationen.
Feuerwehrpläne tragen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Außerdem geben sie Aufschluss über Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte.
Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen Feuerwehrpläne ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihnen übertragene Planerstellung sachgerecht durchführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache mit bzw. Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand (mindestens alle 2 Jahre) gehalten werden.
Verfahren zur Prüfung von Feuerwehrplänen
Feuerwehrpläne sind mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen und dieser zur Freigabe vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der Bauherr oder die Bauherrin bzw. der Auftraggeber oder die Auftraggeberin.
Die Höhe der Kosten können sie der aktuell gültigen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im vorbeugenden Brandschutz für das Stadtgebiet Oberursel (Taunus).
Aus Gründen der Nachhaltigkeit sind Feuerwehrpläne in elektronischer Form per E-Mail einzureichen. Dazu sind die Feuerwehrpläne als einzelne PDF-Dokumente an das Sammelpostfach feuerwehr.vb@oberursel.de zu senden. Wie genau die Pläne aufzuteilen sind, wird im Verlauf dieser Seite beschrieben.
Umfang und Gestaltung des einzureichenden Feuerwehrplans
Als verantwortungsvolle Planende setzen Sie bitte den Maßstab zur Erstellung des Feuerwehrplans so, dass dieser von den Einsatzkräften bei schlechter Sicht verstanden und gelesen werden kann. Besonders dann, wenn Darstellungen gewählt werden, die in der DIN 14095 nicht geregelt sind. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Darstellung tragen die Planerstellenden. Durch die Brandschutzdienststelle erfolgt lediglich eine formelle, aber keine inhaltliche Prüfung.
Reichen Sie uns bitte lediglich abschließend fertige Pläne zur Prüfung ein, auf denen der aktuelle Planstand vermerkt ist, und verzichten Sie dabei zwingend auf Kennzeichnungen wie z. B. „Vorabzug“ oder „Entwurf“. Dies hat den Vorteil, dass die Plandatei bei vorliegenden Voraussetzungen ohne besondere Rückmelde- und Übersendungsprozesse direkt in unsere Einsatzsysteme übernommen werden kann. Da die Pläne durch uns nur digital bearbeitet werden, ist das Einfügen eines Stempel- und Unterschriftenfeldes nicht erforderlich und auch nicht gewünscht.
Der Feuerwehrplan ist für jedes Objekt in einzelnen PDF pro Geschoss und einer mehrseitigen PDF für die textlichen Erläuterungen einzureichen. Gesamtpläne als zusammenhängende PDF können systemseitig nicht verarbeitet werden.
Folgende einzelne PDF sind Bestandteil des Feuerwehrplans:
- Deckblatt mit "Allgemeinen Objektinformationen" und nachfolgenden "zusätzlichen textlichen Erläuterungen", gemäß Vorlage als ein mehrseitiges PDF (siehe unten)
- Auf der ersten Seite sind zwingend die Erreichbarkeiten der Ansprechpersonen aufzuführen.
- Übersichtsplan (Lageplan) - auf einer Seite/eine Datei
- Geschosspläne (Sortierfolge: von unten nach oben) - je als einzelne PDF auf einer Seite
- Sonderpläne in Absprache mit der Brandschutzdienststelle (z.B. Entwässerungsplan, erweiterter Umgebungsplan, o.Ä.) - je als einzelne PDF auf einer Seite
Bitte reichen Sie uns keine Gesamtpläne mit mehrseitigen PDF ein (Ausnahme: Deckblatt + zusätzliche textliche Erläuterungen).
Deckblatt & Textliche Erläuterungen
Für die vereinfachte Pflege der Informationen der allgemeinen Objektinformationen wurde eine einheitliche Vorlage für Feuerwehrpläne im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Oberursel erstellt. Diese steht im Downloadbereich des Vorbeugenden Brandschutz zur Verfügung und kann z.B. beim Wechsel von Ansprechpartnern genutzt werden um eine zügige Pflege der Daten zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass die Informationen sowohl an die Brandschutzdienststelle übermittelt, als auch in der Druckvariante im Objekt ausgetauscht werden müssen.
Verfahrensablauf
Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, senden Sie den Feuerwehrplan bitte zusammen mit dem Auftragsformular an: feuerwehr.vb@oberursel.de
Sie erhalten keine Eingangsbestätigung. Sie erhalten bei positiver Überprüfung zusammen mit der Rechnungsstellung eine E-Mail. Das Verfahren ist damit beendet. Für eine Hinterlegung des Planes am Objekt ist dann Sorge zu tragen.
Sofern Nacharbeiten an dem eingereichten Plan erforderlich sind, teilen wir dies unter Angabe einer Auftrags- bzw. Ticketnummer mit. Diese verwenden Sie bitte bei weiterem Schriftverkehr zu diesem Vorgang.
Hinterlegung der Feuerwehrpläne im oder am Objekt
Betreiberseitig ist dafür Sorge zu tragen, dass der Plan im Objekt an der für die Feuerwehr vorgesehenen Anlaufstelle bzw. im FIZ hinterlegt wird. Sofern kein Anlaufpunkt oder FIZ zur Verfügung steht, sind die Pläne in einem Depot (Schrank für Feuerwehrplan) zu hinterlegen. Dieses ist mit einem Schild nach DIN 4066 und der Aufschrift „Feuerwehrpläne“ zu versehen. Das Depot ist mit einer Feuerwehrschließung auszustatten.
Folgende Anzahl an gedruckten Feuerwehrplänen ist zu erstellen:
Für das Objekt (im FIZ oder einem Feuerwehrplanschrank zu hinterlegen) | Für die Feuerwehr (via Post der Brandschutzdienststelle zu übermitteln) |
1x Feuerwehrplan komplett (Übersichtsplan, alle Geschosspläne, textliche Erläuterungen inkl. Deckblatt und ggf. notwendige Sonderpläne)
| 1x Feuerwehrplan komplett (Übersichtsplan, alle Geschosspläne, textliche Erläuterungen inkl. Deckblatt und ggf. notwendige Sonderpläne)
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Forderung von Feuerwehrplänen durch die Brandschutzdienststelle
Sofern Feuerwehrpläne durch die Brandschutzdienststelle der Stadt Oberursel im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau oder auf Grundlage einer Anordnung nach § 45 HBKG gefordert wurden, ist nach Abschluss der Planhinterlegung im Objekt eine separate Freimeldung erforderlich. Diese ist direkt durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder den Betreiber bzw. die Betreiberin, der in der Pflicht zur Mängelbeseitigung steht, unter Bezugnahme auf das individuelle Verfahren an die Brandschutzdienststelle zu richten.
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