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Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen
Unter dem Gesichtspunkt der Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen nach § 19 HPPVO (Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung) und § 6 NBVO (Nachweisberechtigtenverordnung) soll betrachtet werden, ob bei den zu errichtenden baulichen Anlagen eine gesicherte Rettung von Menschenleben mit Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten gewährleistet wird.
Hierunter wird betrachtet, ob das Aufstellen und die Inbetriebnahme von Hubrettungsfahrzeugen möglich sind. Die Brandschutzdienststelle gibt hierzu eine Stellungnahme für die entsprechenden Gebäude ab.
Die Stellungnahme umfasst folgende Punkte:
- Ist das entsprechend dem Brandschutznachweis erforderliche Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr verfügbar?
- Kann das Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr zum Einsatz gebracht werden?
Wir weisen eindringlich daraufhin, die Thematik der Anleiterbarkeit – insbesondere im öffentlichen Straßenraum – im Verlauf der Planung nicht zu unterschätzen oder bis zuletzt aufzuschieben. Eine frühzeitig abgestimmte Planung des 2. Rettungsweges ist zwingend erforderlich, um Bau und Inbetriebnahme des betroffenen Objektes nicht unnötig zu verzögern.
Bitte nutzen Sie zur Anfrage der Einsatzmöglichkeiten von Hubrettungsfahrzeugen das Formblatt, welches im Downloadbereich zur Verfügung gestellt wird.
Je nach Situation vor Ort sind der Anfrage folgende Unterlagen beizufügen:
- Darstellung der anleiterbaren Stellen inkl. Höhenangaben
- Darstellung der Freiflächen sowie aktuelle Darstellung des öffentlichen Straßenraums inkl. der nutzbaren Aufstellflächen (mit Bemaßung)
- Darstellung der Freiflächen, insbesondere der Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr auf dem Grundstück mit Aussage über die Befahrbarkeit (Traglast)
- Darstellung der Anbindung des Grundstücks an die öffentliche Verkehrsfläche (auch aktuelles Foto möglich)
- Ansicht(en) der Gebäudeseite(n), auf denen der 2. Rettungsweg über Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr erfolgen soll
- Schnitt(e) mit Höhenangaben
Diese Unterlagen können ggf. durch aktuelle Bilder ergänzt werden. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anfragen nicht bearbeitet werden können und unbearbeitet zurückgesendet werden.
Der Brandschutznachweis ist zur Stellungnahme nicht erforderlich!
Bitte beachten Sie das Aufträge die der Brandschutzdienststelle per E-Mail zugespielt werden einen Scan des Auftragsformulares mit Unterschrift des Antragstellers beizufügen ist. Andernfalls kann die Anfrage nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die Vorgaben der Ausführungsbestimmungen für Flächen für die Feuerwehr.
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