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Immobilienmarkt & -werte
Sie suchen ein Wohnbaugrundstück oder Gewerbegrundstück? Oder benötigen Informationen zum Standort, Richtwerten oder Sonstiges rund ums Thema?
Wir informieren Sie bei Fragen zu Wohnbaugrundstücken, Gewerbegrundstücken und bei einer Gewerbeansiedlung.
Immobilienmarktberichte
Gewerbemarktbericht
Wohnungsmarktbericht
Gewerbeflächen
Informationen zu städtischen Gewerbegrundstücken (Verkauf)
Ihr Ansprechpartner:
Markus Marek | Zimmer: 417 A
Abteilungsleiter Flächenmanagement im Gewerbebereich
Wohnbaugrundstücke
Informationen zu städtischen Wohnbaugrundstücken (Verkauf)
Ihre Ansprechpartnerin:
Sigrun Köster | Zimmer: 415 A
Flächenmanagement im Wohnbaubereich
Gewerbegrundstücke (allgemein)
Informationen zu Gewerbegrundstücken (allgemein)
Ihre Ansprechpartnerin:
Ulrike Böhme | Zimmer: 353 B
Leiterin Wirtschaftsförderung
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss ist eine Institution des Landes Hessen, der einen gesetzlichen Auftrag nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches zu erfüllen hat. Er ist ein selbstständiges und unabhängiges Gremium, das sich aus einem Vorsitzenden und mehreren ehrenamtlichen Gutachtern zusammensetzt.
Die Gutachterinnen und Gutachter kommen aus der freien Wirtschaft und aus der Verwaltung und gehören verschiedenen Berufsgruppen an: Architektur, Sachverständigenwesen, Bauwesen, Betriebswirtschaft, Finanzwesen, Landwirtschaft, Vermessungswesen und Rechtswesen.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses
- Führung einer Kaufpreissammlung
- Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen
- Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Erstellung von Gutachten über Grundstücksrechte
- Bestimmung von wertrelevanten Daten
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
Geschäftsstelle
Für jeden Gutachterausschuss ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier werden die Arbeiten des Gutachterausschusses vorbereitet. Bei diesen Geschäftsstellen sind auch die Anträge auf Gutachten zu stellen. Dort erhält man ebenfalls Informationen über wertrelevante Daten.
E-Mail: gutachterausschuss@oberursel.deGutachten
Jeder Eigentümer kann für sein eigenes Grundstück oder ein Grundstücksrecht, für sein Haus oder seine Eigentumswohnung ein Gutachten über den Verkehrswert bei der zuständigen Geschäftsstelle beantragen.
Aber auch Behörden, Gemeinden, Gerichte, Inhaber von Rechten sowie Mieter und Pächter können Gutachten erstellen lassen.
Der betroffene Eigentümer erhält stets eine Ausfertigung des Gutachtens.
Auch Kaufinteressenten können Gutachten für das beabsichtigte Kaufobjekt beantragen. Dazu benötigen sie jedoch die Zustimmung des Eigentümers.
Aufgrund der Kaufpreissammlung, der Bodenrichtwerte, einer Ortsbesichtigung und sonstiger objektrelevanter Daten wird in einer nichtöffentlichen Sitzung von mindestens drei Gutachtern der Verkehrswert des Objekts ermittelt.Immobilienmarktbericht
Die Gutachterausschüsse erstellen die Immobilienmarktberichte für ihren Zuständigkeitsbereich. Die darin veröffentlichten zur Wertermittlung erforderlichen Daten werden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet.
Wertrelevante Daten
Zur sachgemäßen Grundstückswertermittlung sind wertrelevante Daten erforderlich. Diese werden vom Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung abgeleitet:
- Bodenpreisindexreihen
- Umrechnungskoeffizienten
- Ertrags- und Gebäudefaktoren
Kaufpreissammlung
Die Gutachterausschüsse führen eine Kaufpreissammlung. Diese beinhaltet
zum einen Grundstücksangaben: Bezeichnung, Lage, Fläche, Kaufpreis, Bauplanungsdaten, Rechte
zum anderen Gebäudeangaben: Größe, Alter, Nutzung, Ertrag, Zustand, Wohnungseigentum
Die Kaufpreissammlung ist die wichtige Grundlage für die Wertermittlung. Deshalb müssen z.B. alle Notare Kopien der beurkundeten Kaufverträge den Geschäftsstellen zur Auswertung zusenden.
Die Führung der Kaufpreissammlung unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, können anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten. Dabei wird sichergestellt, dass die Auskünfte keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten ermöglichen. Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden an Behörden, sonstige öffentliche Stellen sowie öffentlich bestellte und vereidigte bzw. zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erteilt, wenn sie die Auskunft zur Wertermittlung benötigen.
Bodenrichtwerte | Auskunft & Gebühren
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.
Der Gutachterausschuss hat zum Stand 01.01.2020 die Bodenrichtwerte flächendeckend für das Stadtgebiet Oberursel ermittelt. Der automatisierte Abruf (http://www.geoportal.hessen.de) und die Nutzung der Bodenrichtwerte ist nach § 196 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches kostenfrei. Für die Bereitstellung oder Dokumentation der Bodenrichtwerte werden Gebühren nach der Gebührenordnung erhoben.
Telefonische Auskünfte sind nicht möglich!
Bodenrichtwerte online
Bodenrichtwerte Oberursel
KIP - das kommunale Immobilienportal
Informationen für Eigentümer
Downloads (pdf)
Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. Lothar Hecker Vorsitzender
Dipl.-Ing. Uta Meissner Leitung
Katarzyna Fernandez Mitarbeitende
Immobilienmarktplatz
Die Stadt Oberursel (Taunus) veräußert verschiedene Wohnbau- und Gewerbegrundstücke. Die Veräußerung bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung der Gremien. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Allgemeine Informationen & Fragen zu unseren Gewerbeflächen
Ihre Ansprechpartnerin:
Ulrike Böhme | Zimmer: E06 A
Leiterin Wirtschaftsförderung