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Bauantrag & Elektronische Bauakte (ELBA)
Mit Einführung der Hessischen Bauordnung (HBO) 2018 zum 09.07.2018 nimmt die Stadt Oberursel folgende Anträge und Mitteilungen ausschließlich digital an (§ 62 Abs. 5 HBO 2018):
- Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (Genehmigungsfreistellung) (§ 64 HBO 2018)
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO 2018)
- Baugenehmigungsverfahren (§ 66 HBO 2018)
- Bauvoranfrage (§ 76 HBO 2018)
- Isolierte Abweichungen (§ 73 HBO 2018)
- Isolierte Befreiungen und Ausnahmen (§ 31 BauGB)
Für Sie als Bauherr, Architekt und beauftragter Fachplaner bieten wir damit ein zeitgemäßes Verfahren, via Internet in wenigen Schritten komfortabel Ihren Antrag einzureichen.
Sie benötigen ausschließlich:
- einen Internetanschluss und
- eine E-Mail-Adresse
Ist ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen, stehen die Unterlagen in digitaler Form weiterhin jederzeit zur Verfügung.
Ihre Vorteile
- Geringe technische Voraussetzungen für die Teilnahem am digitalen Verfahren.
- Die erforderlichen Bauvorlagen werden nicht ausgedruckt, sondern digital hochgeladen.
- Die erforderlichen Unterschriften auf den Bauvorlagen werden durch Abgabe einer Teilnahmeerklärung ersetzt.
- Die gesamte Korrespondenz erfolgt digital.
- Der Bearbeitungsstand ist online nachvollziehbar.
- Die Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden sind online einsehbar.
- Nach Erteilung von Bescheiden (z.B. Baugenehmigung) sind diese online abgelegt und einsehbar.
- Es entstehen ausschließlich Kosten für den Ausdruck der Baugenehmigung.
So gehen Sie vor
Schritt 1
Teilnahmeerklärung zur Teilnahme an der Elektronischen Bauakte (ELBA) herunterladen.
Schritt 2
Formulare nach Bauvorlagenerlass herunterladen
Bauantragsformular und ggf. Antragsformulare für Abweichungen, Befreiungen, Ausnahmen oder
Formular für Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich - Genehmigungsfreistellung (§ 64 HBO 2018)
Schritt 3
Teilnahmeerklärung und Formulare nach Bauvorlagenerlass (z.B. Bauantragsformular und ggf. Antrag auf Abweichung etc.) vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax
- für Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (Genehmigungsfreistellung) (§ 64 HBO 2018) an die Bauaufsicht senden
- für Baugenehmigungsvefahren nach § 65 und § 66 sowie für isolierte Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen an die Bauaufsicht senden.
Die Bauaufsicht stellt allen Beteiligten innerhalb weniger Tage einen Projektraum zur Verfügung. Jeder Beteiligte erhält hierzu an die jeweils angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einer personifizierten Einladung.
Schritt 4
Nehmen Sie die Einladung in der Ihnen zugegangenen E-Mail über die Schaltfläche an.
Schritt 5
Sofern Sie das erste Mal an diesem Verfahren teilnehmen, registrieren Sie sich auf der Plattform und wählen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort.
Hinweis: Leiten Sie die E-Mail mit der Einladung nicht weiter! Halten Sie Benutzername und Passwort geheim!
Schritt 6
Architekten und Fachplaner laden jeweils ihre Bauvorlagen nach Bauvorlagenerlass maßstabsgerecht, ohne Unterschrift im PDF-Format in die entsprechenden Ordner auf die Plattform hoch.
Schritt 7
Der Architekt prüft die Vollständigkeit des Antrages auf der Plattform und teilt über das auf der Plattform eingerichtete Kommunikationsmodul die Vollständigkeit mit.
Wichtig: Erst ab diesem Zeitpunkt gilt der Bauantrag als eingereicht.
Während der Prüfung des Antrages und danach wird sämtliche Korrespondenz über die Plattform geführt. Die Beteiligten haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den Stand der Prüfung einen Überblick zu verschaffen und die eingegangenen Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden einzusehen.
Nach Erteilung der Baugenehmigung wird diese informell auf der Plattform abgelegt, die von den Beteiligten eingesehen werden kann. Die Baugenehmigung wird der Bauherrschaft auf dem Postweg zugestellt.
Die im Baufortschritt der Bauaufsicht vorzulegenden Nachweise werden von den Beteiligten auf die Plattform hochgeladen.
Weitere wichtige Details enthalten die Struktur und Nutzungsbedingungen der Elektronischen Bauakte (ELBA) und das Handbuch für Entwurfsverfasser (Architekten und Fachplaner)
Wichtige Informationen für Bauherren, Architekten und Fachplaner
- Teilnahmeerklärung zur Teilnahme an der Elektronischen Bauakte (ELBA)
- Struktur und Nutzungsregeln der Elektronischen Bauakte (ELBA) für Antragsteller und Entwurfsverfasser
- Handbuch für Entwurfsverfasser (Architekten und Fachplaner)
- Formulare nach Bauvorlagenerlass
- Beiblatt zur Bauvoranfrage