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Bauvoranfrage
Um vor der Einreichung eines Bauantrages einzelne relevante Fragestellungen verbindlich zu klären, kann es sinnvoll sein, eine Bauvoranfrage nach § 76 HBO 2018 zu stellen. Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Sie kann jedoch nur zu Einzelfragen eine verbindliche Aussage treffen und somit das Ergebnis eines Bauantrages nicht in vollem Umfang vorwegnehmen.
Digitale Antragstellung / Elektronische Bauakte (ELBA)
Die Bauaufsicht der Stadt Oberursel nimmt Ihre Bauvoranfrage ab dem 09.07.2018 ausschließlich digital an:
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