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Bauaufsicht
Die Stadt Oberursel (Taunus) gehört zu den Städten, die über eine eigene Bauaufsichtsbehörde verfügen. Sie fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kreisbauamtes des Hochtaunuskreises. Dies bietet Bauherren, Beteiligten und Interessierten den Vorteil verkürzter Wege. Informationen und Beratung rund um das Thema Bauen erhält man unter einem Dach.
Die Bauaufsicht berät Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Bauvorhaben, sondern auch zur Bauantragstellung, zu geltenden Gesetzen, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien, und stellt zur Abklärung von fachspezifischen Fragen Kontakt mit der Abteilung Stadtentwicklung und weiteren erforderlichen Fachbehörden her.
Aufgaben der Bauaufsicht
Die Bauaufsicht als untere Bauaufsichtsbehörde handelt in staatlichem Auftrag. Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt die Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden.
Zu den Aufgaben der Bauaufsicht gehören insbesondere:
- Erteilung von Baugenehmigungen (Abbruch, Neubau, Umbau und Nutzungsänderungen) mehr erfahren
- Erteilung von Bauvorbescheiden als Ergebnis einer Bauvoranfrage mehr erfahren
- Erteilungen von Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen
- Individuelle bauordnungsrechtliche Bauberatungen
- Überwachungen von Bauvorhaben auf Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften
- Gewährung von Akteneinsichten mehr erfahren
- Erteilung von Auskünften aus dem Baulastverzeichnis mehr erfahren
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen - nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mehr erfahren
- Gebrauchsabnahmen von Fliegenden Bauten
- Wohnungsaufsicht