Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag, Baugesetz, Bauordnung

Auswahl des Baugrundstückes

Auswahl des Baugrundstückes

Im Rahmen der Kaufentscheidung für ein Grundstück – egal ob bebaut oder unbebaut – sollten verschiedene Informationen über das Grundstück eingeholt und die nähere Umgebung betrachtet werden.

Um das Grundstück und die nähere Umgebung gut einschätzen zu können, sind Ortstermine zu verschiedenen Tageszeiten und Wochentagen hilfreich. Hat das Grundstück ein Geländegefälle? Wie sind die Nachbargrundstücke bebaut? Dienen die Gebäude in der Umgebung ausschließlich der Wohnnutzung oder sind auch Gewerbebetriebe in der Nähe? Gibt es Bäume in der Nachbarschaft, die zu einer Verschattung führen?

Gespräche mit zukünftigen Nachbarn sind hilfreich, um Informationen über die Beschaffenheit des Untergrunds und mögliche Störungen im Umfeld in Erfahrung zu bringen. Auch die Entfernung zu den nächstgelegenen Infrastruktureinrichtungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Einkaufsmöglichkeiten, Sportverein, Verkehrsanbindung an Straßen und öffentlichen Nahverkehr usw. sind von Bedeutung.

Empfohlen wird auch, sich zu erkundigen, ob in der näheren Umgebung des Grundstücks in den nächsten Jahren größere bauliche Veränderungen zu erwarten sind, wie z.B. der Bau einer Straße oder eines neuen Wohn- oder Gewerbegebiets. Hierzu gibt u.a. der Regionale Flächennutzungsplan Informationen, zu dem Sie im InfoCenter der Abteilung Stadtentwicklung Auskunft erhalten.

  • Erschließung / Erschließungsbeiträge

    Wichtig für ein unbebautes Grundstück ist die gesicherte Erschließung. Das Grundstück muss in angemessener Breite an eine ausreichend ausgebauten Verkehrsfläche liegen oder mit einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt daran anschließen. Außerdem müssen Ver- und Entsorgungsanlagen vorhanden und benutzbar sein.

    Wenn das Grundstück noch nicht erschlossen ist, sind hier noch entsprechende Erschließungsbeiträge für den erstmaligen Straßenausbau, Kanalbau und Wasserversorgung zu erwarten. Hierfür ist u.a. die Erschließungsbeitragssatzung von Bedeutung.

    Die Kanal- und Wasserversorgungsbeiträge richten sich nach der Grundstücksgröße und dem Gebäudevolumen. Aktuelle Informationen sind bei Bau & Service Oberursel (Kanal) und von den Stadtwerken Oberursel (Wasser) zu erfragen.
    Die anfallenden Abwassergebühren lassen sich durch eine niedrige Flächenversiegelung des Grundstücks und Nutzung des anfallenden Niederschlagswassers reduzieren.

  • Hausanschlusskosten

    Weitere Kosten über die genannten Erschließungskosten hinaus fallen durch die Herstellung der Hausanschlussleitungen zwischen der Hauptleitung von Kanal und Wasser und dem Gebäude an. Darüber hinaus sind Kosten für den Anschluss an Leitungen von Strom und ggfs. Gas zu berücksichtigen.

    Die Hausanschlusskosten werden durch die Entfernung zwischen Hauptleitung und Gebäude bestimmt.

    Über die folgenden Ver- und Entsorgungsträger sind weitere Informationen zu bekommen:

    • Strom:
      SÜWAG, Rathausplatz 1, 61348 Bad Homburg, 06172 962-0
    • Gas:
      Taunagas Oberursel (Taunus) GmbH, Oberurseler Straße 55-57, 61440 Oberursel, 06171 509-0
    • Telefon:
      Deutsche Telekom, Alter Rückinger Weg 55, 63452 Hanau, 06196 914838
    • Wasser:
      Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH, Oberurseler Straße 55-57, 61440 Oberursel, 06171 509-0
    • Kanal:
      Bau & Service Oberursel, Oberurseler Straße 54, 61440 Oberursel, 06171 704-392
  • Liegenschaftskataster

    Informationen zum Liegenschaftskataster sind ausschließlich beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn (AfB) zu erhalten. 

    Das Liegenschaftskataster unterliegt dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Somit kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster und seine Unterlagen einsehen, Auskunft sowie Ausgaben daraus erhalten.

    Die Liegenschaftskarten können kostenfrei über Geodaten online eingesehen werden.

    Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster sind kostenpflichtig über die Internetanwendung Geodaten online, beim zuständigen Amt für Bodenmanagement oder bei einer / einem in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / -ingenieur (ÖbVI) erhältlich.

    Es werden vom AfB grundsätzlich keine telefonischen Auskünfte über Grundstückseigentümer an Dritte gegeben. Wer eine Auskunft benötigt und ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, muss entweder persönlich bei einer der Dienststellen des AfB vorsprechen oder seine Anfrage schriftlich oder per E-Mail an das AfB Limburg stellen. Schriftliche Auskünfte sind grundsätzlich kostenpflichtig.

    https://hvbg.hessen.de/geoinformation/liegenschaftskataster/ 
    Der Kundenservice beinhaltet telefonische Beratung, allgemeine Auskünfte und Katasterauszüge.
    Tel: 06431 9105-813, E-Mail: kundenservice.afb-limburg@hvbg.hessen.de 

    Kontakt:
    Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
    Berner Straße 11 (gegenüber ICE-Bahnhof)
    65552 Limburg an der Lahn
    Tel.: 06431 9105-0 
    Fax: 0611 327 605-600
    E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

    Öffnungszeiten: 
    Montag bis Donnerstag   8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
    Freitag                             8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

  • Denkmalschutz

    Jede bauliche Veränderung, aber auch Instandhaltungsmaßnahmen (z. B. eine neue Fassadenfarbe) an Kulturdenkmälern oder in Gesamtanlagen ist genehmigungspflichtig. Daher sollten Sie bauliche und gestalterische Absichten frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde – auch aus finanziellen  Erwägungen – abstimmen. Denn nur für Maßnahmen, die vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr genehmigt worden sind, können Denkmaleigentümer eine steuerliche Abschreibung bzw. Förderung oder in Einzelfällen eine Zuwendung aus Landesmitteln in Anspruch nehmen.

    Aber nicht nur Maßnahmen an Kulturdenkmälern selbst sind abstimmungsbedürftig, sondern auch Bauvorhaben in der Nähe von Denkmälern, soweit diese beeinträchtigt und im Denkmalwert herabgesetzt werden (Umgebungsschutz).

    Für den Fall, dass ein Kulturdenkmal in der Nachbarschaft Ihres Baugrundstücks vorhanden ist, ist vorab mit der Denkmalschutzbehörde zu klären, ob das Bauvorhaben das Kulturdenkmal beeinträchtigt und daher ggf. unzulässig ist. Im Boden eines Grundstücks – ob bebaut oder unbebaut – können auch Bodendenkmäler (z. B. Reste historischer Besiedlung) aus unterschiedlichen Kulturepochen verborgen sein. Eingriffe in Bodendenkmäler sind ebenfalls genehmigungspflichtig. In Verdachtsfällen kann die Denkmalschutzbehörde Voruntersuchungen verlangen.

    In allen Fällen berät die zuständige Denkmalschutzbehörde der Stadt Oberursel, Tel. 06171 502-424, jeweils im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. 

  • Artenschutz

    Das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Tierarten, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG geschützt sind (wie z. B. die Umsiedlung oder Abtötung eines Hornissenstaates), ist ohne Genehmigung unzulässig.
    Ebenso ist die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von solchen Tierarten (z. B. von Schwalbennestern) genehmigungspflichtig.
    Geschützte, wild lebende Pflanzen dürfen ebenfalls nicht ohne Genehmigung entnommen oder beschädigt werden.  

    Diese gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz sind grundsätzlich auch bei der Durchführung von Bauvorhaben zu beachten. Nur im Ausnahmefall ist eine Befreiung möglich, in jedem Fall unterliegt die Bauherrschaft der Verpflichtung, vorab sämtliche möglichen Maßnahmen von „Vermeidung“, „Minimierung“ und „vorgezogenem Ausgleich“ auszuschöpfen, bevor die Möglichkeit zur Befreiung aufgegriffen wird.

    Welche Arten geschützt sind, wer zuständig ist und welche Ausnahmen möglich sind, ist hier zu finden: Homepage des Hochtaunuskreises, Untere Naturschutzbehörde.

    Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz.

    Außerdem finden Sie mehr zum Thema auf unserer Seite Artenschutz

  • Altlasten

    Wichtig in Zusammenhang mit einer Kaufentscheidung ist auch die Klärung, ob sich auf dem Grundstück im Boden Verunreinigungen aus der Vergangenheit befinden. Solche Informationen werden in einem Kataster über Flächen mit bekannten oder zu vermutenden Altlasten geführt. In der Abteilung Umwelt gibt es Auskünfte darüber, ob für ein Grundstück Informationen zu Altlastenverdachtsflächen vorliegen.

    Außerdem finden Sie mehr zum Thema auf unserer Seite Altlasten

  • Bodenrichtwerte Online

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