Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag, Baugesetz, Bauordnung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Bildung von Wohneigentum oder von Eigentum an gewerblichen Räumen ist eine Abge­schlossen­heits­bescheinigung zur Vorlage beim Grundbuchamt erforderlich. Mit der Abge­schlossen­heits­bescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung bzw. gewerbliche Räume als Teil des Gebäudes in sich abgeschlossen sind.  Der dazugehörige Aufteilungsplan ist eine von der Bauaufsichtsbehörde mit Stempel und Unterschrift versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehendes Gebäudeteile ersichtlich sind.

Gesetzliche Regelungen hierzu enthält das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

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