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Umzüge
Wenn für einen Umzug die Einrichtung einer Haltverbotzone oder das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung notwendig wird, muss der Antrag mindestens drei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen seitens der Stadt lediglich die Genehmigung erteilen und Sie für das Aufstellen der Verkehrsschilder (Halteverbote) verantwortlich sind. Folgende Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Genehmigung unter Angabe Ihres aktuellen Wohnsitzes, der Anschrift Ihrer neuen Wohnung und des Umzugsdatums rechtzeitig unter verkehr@oberursel.de ein.
Gebühren | Kosten
Für die Genehmigung wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 25 € erhoben.
Woran Sie noch denken sollten
Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie sich an-, ab- oder ummelden müssen und auch andere Ihre neue Anschrift brauchen bzw. dass Sie verschiedene Dinge neu regeln müssen!
Die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung von Personen können Sie beim zuständigen Einwohnerbüro vornehmen.
Kontakt
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