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Finanzielle Hilfen
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, weil Ihre finanziellen Mittel (Renten, Krankengeld, Wohngeld etc.) nicht ausreichen und wenn Sie keine Hilfe von unterhaltspflichtigen Verwandten erwarten können:
Beratung in persönlichen und finanziellen Problemlagen
Im Geschäftsbereich "Familie, Bildung und Soziales" der Stadt Oberursel (Taunus) treffen Sie freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie bei persönlichen und finanziellen Problemen sowie bei der Inanspruchnahme von sozialen Leistungen gerne beraten.
Die Beratung erfolgt durch erfahrene Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die Ihr Anliegen diskret behandeln und denen Sie Ihr Vertrauen schenken können.Ansprechpartnerin:
Buchstaben A bis R:
Frau Jochens| Tel.: 06171 502-116
Buchstaben S bis Z:
Frau Fritsch| Tel.: 06171 502-253
Termine nur nach Vereinbarung.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können, weil Ihre finanziellen Mittel wie Renten, Krankengeld, Wohngeld usw. nicht ausreichen und wenn Sie keine Hilfe von unterhaltspflichtigen Verwandten erwarten können:
Wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Soziales beim Landratsamt des Hochtaunuskreises und lassen Sie sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Lassen Sie sich bitte ebenfalls informieren, welche Unterlagen im Fall einer Antragstellung vorzulegen sind.Bitte beachten:
Besuchszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
- Hochtaunuskreis
Geschäftsbereich Soziales
Ludwig-Erhard-Anlage 1-4
61352 Bad Homburg v.d.Höhe - Tel.: 06172 9999-0
- Hochtaunuskreis
Wohngeld
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, ist die monatliche Mietzahlung oft eine große Belastung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie daher Wohngeld beanspruchen.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für den oder die Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den/die Eigentümer/in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiterin des Geschäftsbereichs Familie, Bildung und Soziales, Abt. Sozialer Dienst und Wohnungswesen, zur Verfügung.Sprechzeiten-Regelung:
Für einen besseren Service wurde die individuelle Terminvergabe eingeführt. Auf diese Weise können wir Ihre Vorsprachen besser einplanen und uns mehr Zeit für Ihr Anliegen nehmen. Außerdem bleiben Ihnen unnötige Wartezeiten erspart.
Bitte vereinbaren Sie mit den Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern rechtzeitig telefonisch einen Termin für ein Beratungsgespräch.Anprechpartnerin:
Frau Fritsch| Tel.: 06171 502-253
Termine nur nach Vereinbarung.
Sonstige Ermäßigungen und Vergünstigungen
Kostenlose Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen
Der Verein "KulturLeben Hochtaunus" vermittelt Personen mit geringem Einkommen kostenlose Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen.
Interessenten, die dieses Angebot nutzen möchten, melden sich bei den sozialen Einrichtungen (Sozialpartnern), die mit "KulturLeben Hochtaunus" kooperieren. Zu diesen zählen u.a. das Diakonische Werk Hochtaunus, das Frauenhaus, das Anzieh-Eck in Oberursel, das Alfred-Delp-Haus und der Verein "Perspektiven" sowie der allgemeine Soziale Dienst der Stadt Oberursel (Taunus).
Die sozialen Einrichtungen überprüfen die Einkommensgrenze der Interessenten und leiten die Anmeldungen an das Büro "KulturLeben Hochtaunus" in Bad Homburg weiter.
Oberursel-Pass
Anspruch auf den Oberursel-Pass haben Oberurseler Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Kinderzuschlag beziehen.
Die gleichzeitige Nutzung des Oberursel-Passes mit anderen Sozialermäßigungen ist nicht zulässig. Anderweitige Sozialleistungsansprüche sind dem Oberursel-Pass vorzuziehen.Folgende Vergünstigungen gibt es:
- 50 % Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule (VHS).
- 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis für das Oberurseler Schwimmbad.
- Kostenfreie Ausleihe in der Stadtbücherei.
- Ferner besteht in der Stadtbücherei die Möglichkeit der kostenfreien Internetnutzung für wöchentlich bis zu 5 Stunden.
- 50 % Ermäßigung auf die Eintrittspreise für Veranstaltungen des KSFO.
- Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSFO.
- Hundesteuerbefreiung für den ersten Hund.
- Kostenlose Abgabe von Restkarten für Veranstaltungen des KSfO.
- 50% Ermäßigung für kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadt wie z.B. im Forum für Jugend und Kultur.
- Teilnahme an "KulturLeben Hochtaunus"
- Teilnahmemöglichkeit an der „Bad Homburger Tafel – Tafel im Hochtaunuskreis“.
- Bezugsmöglichkeit für den 1-EURO-Kulturpass des Frankfurter Vereins „Kultur für alle e. V.“.
- Details zu den Angeboten im Rahmen des 1-EURO-Kulturpasses können der Website des Vereins unter www.kulturpass.net entnommen werden.
Die Aufzählung der genannten Vergünstigungen ist nicht abschließend, sondern wird nach und nach mit weiteren Angeboten ergänzt.
Der Antrag kann unter Vorlage des/der jeweiligen Leistungsbescheide(s) und eines aktuellen Passfotos gestellt werden.
Ansprechpartner:
Frau Mereien | 06171 502-254
- 50 % Ermäßigung der Kursgebühren der Volkshochschule (VHS).
Telefongebührenermäßigung
Wenn Sie vom Rundfunkbeitrag befreit sind, verringert sich auf Antrag auch die monatliche Grundgebühr Ihres Telefonanschlusses bei der Deutschen Telekom.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Einwohnerbüro, Tel. 06171 502-262,oder gebührenfrei bei der Kundenberatung der Deutschen Telekom (0800 3301000)
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