- Rathaus
- Erleben & Entdecken
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Kreis- und Ortslandwirte
Gesetzliche Grundlage
Im Berufsstandsmitwirkungsgesetz sind die Aufgaben der Ortslandwirte dargestellt. Darin heißt es unter anderem: „Die Landwirtschaftsbehörden werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch die Orts- und Kreislandwirte/innen unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstücksverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit“.
Aufgaben der Ortslandwirte
Über diesen gesetzlichen Auftrag hinaus werden die Ortslandwirte/innen aufgrund ihrer Ortskenntnis häufig von der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, aber auch von anderen Behörden und Institutionen in Anspruch genommen. Neben den Tagungen der Agrarverwaltung nehmen die Ortslandwirte/innen häufig auch an Veranstaltungen der Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung und anderer Gremien teil. Der Umfang ihrer Tätigkeit ist sehr unterschiedlich und wird auch von regionalen Anlässen bestimmt (beispielsweise Bau von Straßen-, Bahn- und Leitungstrassen, Ausweisung von Schutzgebieten u.ä.). Die Ortslandwirte fingieren häufig als Mittler zwischen Landwirtschaft und Verwaltungen sowie der Bevölkerung.
Hochtaunuskreis
Kreislandwirt
Christian Staehr
Oberursel (Taunus)
Stadtteil Bommersheim
Stadtteil Oberstedten
Stadtteil Stierstadt
Stadtteil Weißkirchen
Forst Oberursel
Auf den Seiten des Bau & Service Oberursel finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Brennholz
- Aufgaben
- Kennwerte
Förster Stadt Oberursel
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.