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Glyphosatverzicht
Glyphosatverzicht in Oberursel
Die Stadt Oberursel bemüht sich um den Schutz von Menschen und Umwelt. Daher soll vermieden werden, dass Menschen giftigen oder gefährlichen Substanzen ausgesetzt sind oder diese in die Umwelt gelangen. Seit Jahren wird diskutiert, welche Gefahren von dem Unkrautvernichtungsmittel (Herbizid) Glyphosat ausgehen.
Die Stadt versucht, in den Dialog zu treten, über Risiken zu informieren und über Alternativen zu reden, sodass jeder mithelfen kann, den Gebrauch von Glyphosat zu reduzieren oder ganz überflüssig zu machen.
Um näher zu erfahren, was es mit Glyphosat auf sich hat, welche Maßnahmen die Stadt Oberursel umsetzt und was Sie dazu beitragen können, klappen Sie die unten folgenden Fragen auf.
Was ist Glyphosat und wofür wird es verwendet?
Glyphosat ist ein Wirkstoff der in vielen Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) verwendet wird, die weltweit und in großen Mengen eingesetzt werden. Es ist ein Totalherbizid, das heißt, es tötet alle Pflanzen. Glyphosat wirkt über die Blätter und hemmt lebenswichtige Stoffwechselprozesse in den Pflanzen, indem es das Enzym 5-Enolpyruvylshikimat-3-phosphat-Synthase (EPSPS) blockiert. Weltweit ist es seit Jahren der mengenmäßig bedeutendste Inhaltsstoff von Herbiziden. Glyphosatprodukte werden mittlerweile von mehr als 40 Herstellern vertrieben. In Deutschland wird Glyphosat beim Anbau einer Vielzahl von Feldfrüchten, aber auch in der Forstwirtschaft und von Hobbygärtnern zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft werden in Deutschland pro Jahr rund 5.000 Tonnen glyphosathaltiger Pestizide ausgebracht. Diese werden unter anderem auf 40 Prozent der deutschen Ackerfläche eingesetzt. Der Zersetzungsprozess von Glyphosat dauert mehrere Monate, die Abbauprodukte können sich über Jahre im Boden halten.
Warum ist Glyphosat problematisch?
Die Auswirkung von Glyphosat auf die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ist unkalkulierbar. Glyphosat wirkt sich negativ auf die biologische Vielfalt aus, da es nicht selektiv wirkt und auch viele Wildpflanzen abgetötet werden, die für Insekten, z.B. Schmetterlinge und Schwebfliegen, die Nahrungsgrundlage bilden. Wenn die natürlichen Nahrungspflanzen aus "aufgeräumten" Gärten oder von Feldrändern verschwinden, verschwinden mit ihnen viele Insekten und damit wiederum andere Wildtiere wie Vögel, die sich von Insekten ernähren. Die vielfachen punktuellen Verluste zerschneiden oft auch Verbreitungsgebiete und trennen einzelne Populationen einer Art, was auch Auswirkungen auf die Gesamtpopulation hat. Neuere Studien von Forschern an der Universität Austin in Texas haben belegt, dass der Wirkstoff einige Insekten nicht nur mittelbar sondern sogar direkt schädigt. Beispielsweise wird die Darmflora von Honigbienen gestört, wodurch diese anfälliger für Krankheiten werden. (University of Texas at Austin, 25.09.2018 – NPO)
In Gewässer gelangte Reste schaden Fischen und Amphibien. Ein Wissenschaftler aus Argentinien publizierte 2010 eine Studie, wonach Glyphosat Missbildungen bei Froschembryonen auslöst (Paganelli, A. et al., 2010).
Bei Menschen besteht ebenfalls der Verdacht, dass die Aufnahme von Glyphosat Krankheiten bis hin zu Krebs auslösen kann.
2015 veröffentliche die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehört, einen Bericht, in dem Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" eingestuft wurde. Aufsichtsbehörden in Deutschland und der EU, darunter das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), kamen hingegen zu dem Schluss, dass von Glyphosat keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen ausgeht.
Rückstände werden immer wieder in der Umwelt, in Lebensmitteln oder sogar im menschlichen Körper und in Muttermilch nachgewiesen. Zuletzt wies eine Studie das Glyphosat-Abbauprodukt AMPA in deutschen Ackerböden nach. (Wageningen University & Research, 12.11.2018 – DAL)
Wie ist die Zulassung von Glyphosat geregelt?
Europäische Union
Die Zulassung für Glyphosat in der EU ist bis 2022 gültig. Sie stammt ursprünglich aus dem Jahr 2002, wurde aber bereits mehrfach verlängert, zuletzt am 27. November 2017 um weitere fünf Jahre. Oft waren die Staaten uneins, ob es eine Verlängerung der Zulassung geben sollte, der Entscheidungsprozess mit all den provisorischen Verlängerungen der EU-Kommission zog sich über Jahre hinweg.
Bundesrepublik Deutschland
Land Hessen
Als Bundesland hat Hessen nur einen begrenzten Spielraum bei der Regulierung des Einsatzes von Pestiziden. Ziel sei nach der Hessischen Glyphosat-Ausstiegsstrategie aber, die Verwendung von Glyphosat auf verpachteten Flächen durch den Pachtvertrag auszuschließen. Zusätzlich sollen die Beratungsangebote für Alternativ-Methoden ausgeweitet werden. Im FSC-zertifizierten Staatswald werde seit 2016 kein Glyphosat mehr eingesetzt.
Im aktuellen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode ist vermerkt: „Wir werden die Glyphosat-Ausstiegsstrategie fortsetzen und landeseigene Betriebe in ihrer Vorbildfunktion unterstützen, aus dem Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden auszusteigen.“
Seit dem 01.07.2015 gilt für die Hessischen Kommunen die Regelung, dass eine Genehmigung der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, nach §12 Pflanzenschutzgesetz in Hessen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.
Wie geht die Stadt Oberursel mit dem Thema um?
Der Einsatz des Mittels soll so stark wie möglich reduziert und nach Möglichkeit vermieden werden.
Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. März 2018 der Stadt Oberursel (Taunus) wurde folgendes festgelegt:
Der Magistrat wird gebeten, auf eigenen Flächen und auf gepachteten Flächen glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel nicht mehr zu verwenden.
Der Magistrat wird ebenfalls gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass kein Einsatz des Herbizids Glyphosat, sowie von glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel beim städtischen Eigenbetrieb BSO Oberursel erfolgt.
Pächterinnen und Pächter städtischer Flächen werden aufgefordert, Glyphosat oder glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel nicht mehr einzusetzen. Bei Neuverpachtungen kommunaler Flächen soll der Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenvernichtungsmittel zur Bedingung gemacht werden.
Der Magistrat wird gebeten,
1. Kontakt zu den regionalen Landwirtinnen und Landwirten aufzunehmen, mit dem Ziel, diese zu einem Verzicht des Einsatzes des Herbizids Glyphosat oder glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zu bewegen.
2. sich dafür einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass in allen Kleingartenanlagen sowie in privaten Gärten auf glyphosathaltige Mittel verzichtet wird. Dazu wird auf geeignete Form hingewiesen, sowie eine Informationsbroschüre erstellt und auf der Internet-Seite an hervorgehobener Stelle darauf hingewiesen.
3. den Erlass des Hessischen Umweltministerium von 2015 zu bekräftigen, auf allen öffentlichen Flächen (Plätzen, Sportplätzen, Wegrainen, Friedhöfen etc.) auf den Einsatz glyphosathaltiger Mittel zu verzichten.
4. Die Deutsche Bahn (DB) und die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) bzw.
deren Tochterunternehmen, werden aufgefordert, an und um die Gleisanlagen in
Oberursel auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln zu verzichten.
Kommunaler Eigenbetrieb BSO (Bau & Service Oberursel)
Es wird bereits seit etwa zwei Jahren kein Glyphosat mehr genutzt. Die Beseitigung von unerwünschten Beikräutern erfolgt u.a. durch Abflammen oder Unkrautbesen. Zurzeit werden weitere maschinelle Möglichkeiten geprüft, um die Unkrautbekämpfung effektiver durchführen zu können.
Privatpersonen
Der Öffentlichkeit sollen erweiterte Informationen geboten werden, zum Beispiel auch über diese Seite.
Kleingartenvereine und Landwirte
In neuen Pachtverträgen für Kleingärten ist eine entsprechende Regelung enthalten. Mit den Landwirten steht die Stadt regelmäßig in Kontakt. In den Satzungen der Kleingartenvereine ist der Hinweis auf den Verzicht von Pflanzenschutzmittel enthalten.
Verkehrsträger
Die Deutsche Bahn, die VGF und Hessen Mobil wurden von der Stadt hingewiesen, auf Glyphosat zu verzichten. Die VGF tut dies bereits.
Ist Glyphosat das einzige Pflanzenschutzmittel, das kritisch gesehen werden sollte?
Nein. Alle Pflanzenschutzmittel (Pestizide) wurden entwickelt, um negative Effekte (Krankheiten, Schädlinge, „Unkraut“, etc.) zu bekämpfen, in den meisten Fällen zu töten. Sie enthalten Wirkstoffe, die giftig oder hormonell auf das Ziel wirken. Die biologischen Zusammenhänge sind jedoch so komplex, dass Nebenwirkungen auf Organismen, die nicht bekämpft werden sollten, nie ausgeschlossen werden können. (Schneckenkorn wirkt z.B. auch auf teilweise geschützte Gehäuseschnecken wie die Weinbergschnecke tödlich und Neonicotinoide sind toxisch für Bienen und Hummeln.)
Deshalb sollten zunächst Alternativen in Betracht gezogen werden und der Einsatz von Pestiziden vermieden werden.
Was kann Ich selbst beitragen?
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann auf vielen verschiedenen Wegen Einfluss auf das Thema haben:
- Das Offensichtliche: Wenn Ich einen Garten oder Balkon habe, kann Ich auf Pflanzenschutzmittel einschließlich Glyphosat verzichten. Unerwünschtes „Unkraut“ kann mechanisch entfernt werden und ein natürliches Gleichgewicht (naturnahe Gestaltung) hilft dabei, Schädlingsbefall vorzubeugen: Über das Pflanzen heimischer Gewächse und Blühpflanzen freuen sich viele Tiere, auch Fressfeinde gegen Schädlinge finden ein Zuhause. Im Fall der Fälle sollten zum Beispiel Blattläuse lieber per Hand abgesammelt werden.
- Eine leider mangels Kenntnis noch oft zu beobachtende Praxis: das Bekämpfen von Bewuchs in Hofeinfahrten oder an Gehwegkanten mit chemischen Mitteln wie Glyphosat. Diese Anwendung ist verboten. Das gilt für Hof- und Parkplätze, Straßen und Wege einschließlich der Ränder und Seitenstreifen, Feldwege, Fußwege und Bürgersteige.
- Konsum: Auch auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft habe Ich durch mein Kaufverhalten Einfluss, dies betrifft sowohl Lebensmittel als auch Kleidung.
- Das Offensichtliche: Wenn Ich einen Garten oder Balkon habe, kann Ich auf Pflanzenschutzmittel einschließlich Glyphosat verzichten. Unerwünschtes „Unkraut“ kann mechanisch entfernt werden und ein natürliches Gleichgewicht (naturnahe Gestaltung) hilft dabei, Schädlingsbefall vorzubeugen: Über das Pflanzen heimischer Gewächse und Blühpflanzen freuen sich viele Tiere, auch Fressfeinde gegen Schädlinge finden ein Zuhause. Im Fall der Fälle sollten zum Beispiel Blattläuse lieber per Hand abgesammelt werden.
Weiterführende Informationen
Bundesumweltministerium
Folgender Link leitet Sie zu einem FAQ zum Glyphosat-Ausstieg auf der Seite des Bundesumweltministeriums weiter:
FAQ: Plan zum Glyphosat-Ausstieg | BMU
Kontakt
Haben Sie Fragen oder suchen Sie den Dialog? Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung ist:
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Oder fragen Sie beim Pflanzenschutzdienst des Landes Hessen nach:
Regierungspräsidium Gießen
Pflanzenschutzdienst (Dez:51.4)
Schanzenfeldstr. 8-10, 35578 Wetzlar
0641 303 5227
0611 327 644 504
psd-wetzlar@rpgi.hessen.de
www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de