- Rathaus
- Erleben & Entdecken
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Stadtentwicklung
Altlasten
Altlasten, Altablagerungen und Altstandorte
Auf vielen ehemaligen Gewerbegrundstücken und industriell oder als Deponie genutzten Flächen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass hier möglicherweise mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Dies ist Anlass, diese Flächen in einem Altflächenkataster zu erfassen, Informationen zu sammeln und gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchzuführen.
Altflächenkataster
In einem zentralen Informationssystem (Altflächenkataster) werden in der Regel Betriebsflächen mit stillgelegten Anlagen und Deponien, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, aufgenommen, ebenso auch Flächen im „laufenden Betrieb“, wenn es während der Betriebszeit zu Teilstilllegungen oder wesentlichen Produktionsumstellungen gekommen ist. Im Wesentlichen stellt die Altflächendatei eine Auswertung des Gewerberegisters dar. Die Altflächendatei wird auf Landesebene geführt und kann für die Kommunen einzeln ausgewertet werden.
Im Altlastenrecht ist es Aufgabe der Kommune, diese Daten zu erheben und gegebenenfalls relevante Betriebe nach einem vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) vorgegebenen Branchenschlüssel zu klassifizieren und an das Regierungspräsidium bzw. das HLUG zu melden. In Oberursel hat diese Auswertung zuletzt 2023 stattgefunden. Sie wurde vom Ingenieurbüro UMGIS, Darmstadt durchgeführt. Verbunden damit war eine Überprüfung der im Altflächenkataster des Landes Hessen aufgelisteten Flächen.
Was sind Altablagerungen oder Altstandorte?
Altablagerungen ...
... sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder abgelagert worden sind.
Altstandorte ...
... sind Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
Altlastenverdächtige Flächen ...
... sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Schädliche Bodenveränderungen ...
... sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
(Quelle: Bundesbodenschutzgesetz)
Flächenerwerb
Beim Erwerb eines bebauten oder früher einmal gewerblich genutzten Grundstücks, empfiehlt es sich, Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus dem Altflächenkataster einzuholen.
Altlastenabschlussprogramm des Landes Hessen
Im Rahmen des Altlastenabschlussprogrammes haben wir in Oberursel 24 Altablagerungen oder Altstandorte untersuchen lassen, bei denen der Verdacht auf eine kommunal verursachte Altlast bestanden hat. Eine Übersicht über die untersuchten Flächen gibt die unten stehende Tabelle.
Übersicht Abschlussprogramm kommunale Altlastenbeseitigung
Schlüsselnummer Lagebezeichnung Oberstedten
434008010 000005 Hölschersmühle 434008010 000028 Oberstedten Oberursel + Bommersheim
434008020 000020 Bommersheim, In der Beß 434008020 000022 Hubertuswäldchen Bommersheim 434008020 000025 Ehem. Walzwerk Oberursel 434008020 000026 Ehem. Schießstand 434008020 000035 Grenzweg 434008020 000036 Sandhohl 434008020 000037 Kohlebergwerk Oberursel 434008020 000038 Drei Hasen 434008020 000039 Oberursel 434008020 000040 An den Kieskauten 434008020 000043 D-Bonhoeffer-Str. 434008020 000044 Steingasse 434008020 000046 Autobahnauffahrt 434008020 000051 L.-Erhard-Str. 434008020 000052 Zimmersmühlenweg 434008020 000053 Bommersheimer Feld 434008020 000055 Kleine Schmieh Stierstadt
434008030 000010 Vor der Waldsiedlung 434008030 000015 Eisstollen / Kiesgrube 434008030 000024 Wiesenmühle 434008030 000050 Schulgelände Aufschüttung Weißkirchen
434008040 000009 Urselbachstraße / Krebsmühlenweg
Kontakt
Fragen zu Altablagerungen oder Altstandorten
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
Rechtsverbindliche Auskünfte über Flächen aus dem Altlastenkataster des Landes Hessen erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt.