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Hilfen & Beratung für Menschen mit Behinderung
Leichte Sprache
Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier
Monatliche Beratung der EUTB Hochtaunus im Rathaus
Hier finden Sie Informationen zu Hilfen & Beratung:
Barrierefreier Notruf „nora“
„nora“ ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer. Sie wurde insbesondere für Menschen entwickelt, die nicht gut sprechen können, zum Beispiel wegen einer Sprach- oder Hörbehinderung oder weil sie sich aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse am Telefon nicht so gut verständigen können. Grundsätzlich ist „nora“ aber eine App für die gesamte Bevölkerung. Sie ist neben Deutsch auch in englischer Sprache verfügbar.
Jede Person, die sich in Deutschland aufhält, kann „nora“ nutzen und in einer Notsituation schnell Hilfe alarmieren. Dabei helfen Symbole, klare Texte und eine intuitive Nutzerführung.„nora“ lässt sich auch in Situationen verwenden, in denen der Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Dafür gibt es in der App für bedrohliche Situationen eine spezielle Funktion.
Behindertenfahrdienst
- Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, schwerbehinderten Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nicht oder nur unter großen Erschwernissen nutzen können, die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
- Den Fahrdienst in Anspruch nehmen können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung und dem entsprechenden Eintrag "aG" im Schwerbehindertenausweis. Wichtig ist es, dass der Antragsteller selbst nicht motorisiert ist bzw. auf ein Fahrzeug von Haushaltsangehörigen zurückgreifen kann.
- Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) und ist einkommensabhängig.
Zuständig für den Behindertenfahrdienst ist der Hochtaunuskreis.Fahrdienst für den Hochtaunuskreis:
Malteser Fahrdienst Bad Homburg
Ansprechpartner:
Sebastian Müller
Tel.: 06195 62222
E-Mail: fahrdienst.hochtaunus@malteser.org- Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, schwerbehinderten Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nicht oder nur unter großen Erschwernissen nutzen können, die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Behindertenpauschbetrag
Blickpunkt Auge - Beratungstelle für blinde und sehbehinderte Menschen
Beraterin: Frau Buchsein
jeden 3. Montag im Monat von 15.30 - 17.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)Auferstehungskirchengemeinde
Ebertstraße 11, 61440 OberurselWir bitten um Terminvereinbarung unter:
Tel. 06171 6987155
E-Mail: b.buchsein(at)blickpunkt-auge.deBlindengeld
Blindengeld ist eine pauschale finanzielle Leistung. Sie wird bewilligt, damit eine Unterstützung für jene Bereich des Lebens sichergestellt werden kann, die ein sehender Mensch in der Regel selbst bewältigt.
BlindengeldDeutsche Bahn barrierefrei - Infos zum Bahnfahren
DB Barrierefrei - Wir entwickeln eine App für Sie
Ob Anzeigen und Durchsagen in Bahnhöfen und Zügen, Informationen zur Funktionsfähigkeit von Aufzügen oder einen Bahnmitarbeiter im Zug um Hilfe bitten - mit der App "DB Barrierefrei" kommen Sie in den Genuss umfassender Services.
Im Sinne eines "Designs für alle" bieten diese Services auch allen anderen Reisenden einen Mehrwert und können voraussichtlich im 1. Quartal 2018 über das Smartphone oder Tablet bequem genutzt werden.
Reisen für alle – Bahn fahren ohne Barrieren!
EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung) Hochtaunuskreis der DMSG LV Hessen
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenfrei zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Darunter fallen Themen wie Arbeitsleben, Assistenz, Wohnen, Bildung und vieles mehr.
Monatliche Beratung der EUTB Hochtaunus jeden 2. Dienstag von 8-12 Uhr im Rathaus Oberursel, Anmeldung bei EUTB Hochtaunus erforderlich per E-Mail unter EUTB-HTK@dmsg-hessen.de oder telefonisch bei Eva Stecker, Tel. 0151/43105873.
Träger des Angebots ist die DMSG Hessen. Sitz der EUTB Hochtaunuskreis ist in der Hugenottenstraße 88
in Friedrichsdorf.Kontakt:
EUTB Hochtaunus, DMSG Hessen e.V.
Hugenottenstr. 88, 61381 Friedrichsdorf
Zentrale Anmeldung: 0 800 – 45 40 106 (kostenfrei)
E-Mail: EUTB-HTK@dmsg-hessen.deInternet: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-der-dmsg-lv-hessen-hochtaunuskreis
Feststellung der Schwerbehinderung
Förderung barrierefreier Umbauten
- Informationen rund um das barrierefreie, behindertengerechte Planen, Bauen und Wohnen finden Sie auf nullbarriere.de
- Barrierereduzierung - KfW-Investitionszuschuss
Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite www.kfw.de/455-b - Der VdK bietet eine Beratungsstelle für technische Hilfen und Wohnraumanpassung in Frankfurt am Main an. Informationen unter www.vdk.de
- Barrierefreiheit am Arbeitsplatz - mit einfachen Mitteln viel erreichen
Zuschüsse für Hilfsmittel für Arbeitsplätze - Barrieren reduzieren in Ihrem Unternehmen
Geschäftsräume barrierefrei umbauen mit KfW-Förderkredit
Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutzten Wohneigentum
Kostenzuschüsse
Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss
Ordnungs-, Straßenangelegenheiten
und Verwaltungsservice
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06172 999 - 4810
Telefax: 06172 999 - 9800
peter.riegel(at)hochtaunuskreis.deDie angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen gehört zu den vordringlichen Aufgaben. Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Für diese Zwecke stellt das Land Kostenzuschüsse bereit.
Wir möchten Ihnen hierzu weitere Informationen über den Verfahrensablauf für das Programm zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum in kurzen Stichpunkten aufzeigen.
Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Es werden vorrangig bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Normen DIN 18024 Teil 1 und DIN 18025 Teil 1 oder 2 entsprechen. Dies sind insbesondere folgende Maßnahmen:
- Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück
- Verbesserung der Bewegungsfreiheit
- Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern
- Beseitigung von Stufen und Schwellen
- Errichtung von Rampen
- Gestaltung der Treppen
- Einbau von geeigneten Aufzügen (z.B. Treppenschrägaufzug), Küchen, Toilettenräumen und Bädern
Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist.
Als selbstgenutzt gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass gemäß der Richtlinie für die förderungsfähigen Maßnahmen maximal ein Kostenzuschuss bis zu 50 v. H. gewährt wird, auf den kein Rechtsanspruch besteht.Weitere Informationen gibt es beim Hochtaunuskreis
"Freifahrt" und Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr
Menschen mit einer schweren Behinderung, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingschränkt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden.
Weitere Informationen unter einfach teilhaben
Gegenseitige Anerkennung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung in Deutschland und Großbritannien ist beschlossen - Anlagen
Gehörlosengeld
Gehörlosengeld ist eine finanzielle Leistung, die die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen wie auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern soll. Die Leistung wird pauschal bewilligt und soll dazu beitragen, die entstehenden Aufwendungen zu mindern.
GehörlosengeldKfz-Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 % vor, § 3 a KraftStG.
Hauptzollamt Gießen
Kfz-Steuerstelle
Postfach 10 04 54
35334 Gießen
Tel.: 0641 4959-0
Fax: 0641 9484-2198
E-Mail: Poststelle.hza-giessen(at)zoll.bund.de
Weitere Infos unter ZollKostenübernahme Rauchmelder für hörgeschädigte Menschen
Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose Menschen übernehmen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einem Urteil vom 18.06.2014 entschieden.
Nachteilsausgleiche bei Behinderung
ÖPNV - Informationen zur unentgeltlichen Nutzung von Bus und Bahn in leichter Sprache
https://www.oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung
Wer mit Bus oder Bahn fährt, der muss eine Fahrkarte kaufen und dafür bezahlen.
Aber wer einen besonderen Schwerbehinderten-Ausweis hat, der kann viele Busse und Bahnen in Deutschland kostenlos nutzen.
Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung
- Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf eine Parkerleichterung stellen.
- blauer Parkausweis (EU-weit gültig)
- orangener Parkausweis (bundesweit gültig)
Mehr auf der Seite des VdK Hessen - Die o.g. Parkerleichterungen können im Rathaus, Geschäftsbereich Einwohnerservice, Ordnung- und Sicherheit, Abt. Einwohnerbüro beantragt werden.
Tel.: 06171 502-123
E-Mail: einwohnerbuero@oberusel.de
- Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf eine Parkerleichterung stellen.
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Ab 01.04.2013 hat das Land Hessen, als eines der ersten Bundesländer, den Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat eingeführt.
Dieser Ausweis kann formlos mit Passfoto (farbig) beim
Hessischen Amt für Versorgung und Soziales
Frankfurt am Main
Walter-Möller-Platz 1
60349 Frankfurt am Main
beantragt werden. "Alte" Ausweise bleiben jedoch bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit bestehen.
Weitere Infos unter:
VdK DeutschlandSelbsthilfegruppen
In Selbsthilfegruppen treffen sich Menschen um gemeinsame Erfahrungen über Erkrankungen und anderen Schwierigkeiten auszutauschen. Im Gespräch mit anderen teilen sie ihre Erfahrung und ihr Wissen miteinander aus. Sie verstehen, helfen und stärken sich gegenseitig und sind zusammen aktiv.
Regelmäßige Treffen, Übungen, gemeinsame Freizeitgestaltung oder selbstorganisierte Termine mit Referenten/innen sind nur ein paar Angebote solcher Selbsthilfegruppen.
Adressen und Ansprechpartner finden Sie auf Landesebene unter
http://www.selbsthilfe-hessen.deWohnraumberatungsstellen
Beratungsstellen für barrierefreies/-armes Wohnen werden von folgenden Vereinen/Institutionen angeboten:
- Sozialverband VdK- Ortsverband Oberursel
Eppsteiner Str. 5, 6144 Oberursel (Taunus)
Tel. 06171 52436
VdK-Hessen-OB Oberursel - VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit
Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt
Tel. 069 714002 58
VdK Hessen
- Sozialverband VdK- Ortsverband Oberursel
Weitere Informationen
Neues Betreuungsgesetz ab 01.01.2023
Informationen zum neuen Gesetz
Aktion Mensch
Infos in leichter Sprache
Ratgeber in leichter Sprache
- Wir möchten, dass es Ihnen gut geht in Oberursel.
- Die Stadt Oberursel möchte dabei helfen.
- Deshalb gibt es Beratungs-Stellen für Menschen mit Problemen.
- Alle Menschen sollen sich wohl fühlen in Oberursel.
- Und sie sollen hier sicher leben.
- Und notwendige Hilfe bekommen.
- Dieser Ratgeber soll dabei helfen.
- Die Mitarbeiter in den Beratungs-Stellen sagen, welche Hilfe Sie bekommen können.
- Und wie Sie diese Hilfe bekommen.
- In diesem Ratgeber steht, wo die Beratungs-Stellen sind.
Checkliste zum Bundesteilhabegesetz ab 1.1.2020 in leichter Sprache
Corona-Virus in leichter Sprache
Ratgeber in leichter Sprache
BITTE MELDEN:
Rollstuhl-, Rollator- und Gehwagen-Fahrer gesucht!
Wir freuen uns, dass Sie sich bei unserem Aufruf beteiligen möchten.
Wir freuen uns auf Ihren Eintrag. Die Anzahl machts, nur so hört jemand zu.