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Frauen

Gleichstellungsstelle

Liebe Oberurselerinnen, liebe Oberurseler,

trotz der positiven Veränderungen, Errungenschaften und Erfolge, die uns heute als selbstverständlich erscheinen, ist das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten notwendig. Denn immer noch ...

  • sind viele Gremien und Ämter, die unser Leben bestimmen nur männliches "Gruppenbild mit Dame"
  • haben Frauen nicht die gleichen beruflichen Verdienst- und Aufstiegschancen wie Männer
  • leisten Frauen den größten Teil der unbezahlten Arbeitsstunden
  • beträgt ihr derzeitiger Rentenanspruch weniger als die Hälfte der durchschnittlichen Männerrente
  • sind Frauen aufgrund ihres Geschlechtes von psychischer und physischer Gewalt betroffen                                         

Es ist also noch ein langer Weg bis zu unserem Ziel ...

  • die bestehende Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft abzubauen und
  • die Chancengleichheit der Geschlechter im 21. Jahrhundert Realität werden zu lassen ...   

"Frauen und Männer sind gleichberechtigt."
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz)

Das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau bildet die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten in Oberursel.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ...

  • engagiert sich für die Interessen von Frauen und nimmt Einfluss auf verschiedenen politischen Ebenen 
  • will Rahmenbedingungen, Organisationen und Kooperationen von und für Frauen stärken und ausbauen
  • versteht sich als Initiatorin und Koordinatorin innerhalb der frauen- und gleichstellungspolitischen Infrastruktur in Oberursel
  • nimmt Oberursel geschlechtsspezifisch kritisch unter die Lupe

Die externen Aufgaben- und Zielbereiche sind ...

  • Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit für frauen- und gleichstellungspolitische Themen
  • Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen, wenn es sich um Benachteiligung von Frauen handelt
  • Vermittlung von hilfesuchenden Frauen und Mädchen an Fachberatungsstellen
  • Kontaktpflege zu Verbänden und Fraueninitiativen, Beratungsstellen, etc.
  • Förderung und Ausrichtung von Veranstaltungen
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen als Trägerin öffentlicher Belange

Kontakt

Sabine Weil

Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Dorothea Horas

Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Sprechzeiten nach Vereinbarung


Zuständigkeiten

  • Chancengleichheit und Gender Mainstreaming
  • Frauenbüros in den Kommunen
  • Öffentlichkeitsarbeit