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Flohmarkt in der Allee
Rund 210 Standplätze stehen zur Verfügung und können von Flohmarktinteressierten belegt werden.
Der beliebte Flohmarkt erstreckt sich entlang der Adenauerallee, Nassauer Straße, Bahnhofsvorplatz und entlang der Frankfurter Landstraße bis zum Friedhof Bommersheim.
Kontakt
Rathaus, Zimmer 101A
Flohmarkt 2025
Standplatzvergabe 2025 ab dem 14. November 2024 online und vor Ort
Viele Verkäuferinnen und Verkäufer warten schon auf die Standplatzvergabe der zwölf geplanten Termine für 2025 und haben dazu am Donnerstag, 14. November 2024, wieder direkt im Rathaus oder online die Gelegenheit.
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Flohmarkttermine
Jeden dritten Samstag im Monat von 7:00 bis 13:00 Uhr
Termine 2024
19.10.24 16.11.24 21.12.24
Standplatz für den Flohmarkt online buchen!
Kartenvergabe bis Ende des Jahres!
Weiterhin ist der Erwerb von Standplatzkarten auch im Rathaus möglich.
Vergabe der Flohmarktkarten
Pro Person und Monat wird nur ein Standplatz vergeben.
Die Vergabe erfolgt gegen eine Gebühr von 20,- Euro für einen Stand pro Monat.
Über den Link: Standplatz online buchen kann jeder private Interessent sich registrieren, einen freien Platz buchen und direkt online bezahlen.
Weiterhin ist der Erwerb von Standplatzkarten auch im Rathaus möglich.
Die erhaltende Quittung ist am Markttag nebst einem gültigen Ausweisdokument für Prüfzwecke vorzulegen. Die Quittung kann auch auf einem mobilen Endgerät vorgelegt werden.
Standplatzgebühren / Informationen
Ein Standplatz kostet pro Markttag 20,00 Euro.
- Für Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren ist die Teilnahme am Flohmarkt gebührenfrei. Die Buchung der kostenlosen Jugendplätze U-16 erfolgt über: Standplatz online buchen oder persönlich im Rathaus
- Für Kinder bis zu 14 Jahren sind keine Platzkarten erforderlich.
Zugelassen sind nur Privatpersonen, keine gewerblichen Händler.
Was darf angeboten / verkauft werden
Gegenstand des Marktverkehrs sind Gebrauchtwaren aller Art,
ausgenommen sind Hobbyerzeugnisse von Privatpersonen, die diese selbst anbieten. Das Anbieten von Lebensmitteln ist verboten (darunter fallen auch Obst und Gemüse sowie alkoholische Getränke).
Vom Marktverkehr ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge, Lebensmittel und Genussmittel aller Art sowie solche Gegenstände, deren Handel aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt und untersagt sind.