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Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.
Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum Beispiel Heimbewohner.Teaser
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Zuständige Stelle
Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde
Voraussetzungen
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Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)Den Antrag zur Befreiung erhalten Sie hier
Herausgebende Stelle
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)