Wohngeld

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei Hauseigentümern und Eigentumswohnungen (Lastenzuschuss).

    Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    Das Antragsformular finden Sie hier: Wohngeldantrag

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

Bitte beachten Sie: Als Einwohner der Stadt Oberursel wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung. Die Bearbeitung erfolgt durch die Wohngeldstelle des Hochtaunuskreises.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende