Bebauungsplan

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    Sie möchten wissen, ob für Ihr Grundstück in Oberursel ein Bebauungsplan existiert. Dann prüfen Sie das über das Geoportal des Hochtaunuskreises und wählen als >Layer "HTK-Bebauungspläne". Hier geht es zum Portal


    Falls ein Bebauungsplan dort nicht existiert, befindet sich ein solcher evtl. gerade in der Aufstellung. Diese Pläne werden dann frühzeitig offengelegt. Hier geht es zu den offengelegten Bebauungsplänen



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