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Europawahl Durchführung
Leistungsbeschreibung
Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.Teaser
Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Verfahrensablauf
Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum. Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
- Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
- Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
- Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
- Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Bearbeitungsdauer
entfällt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Kurztext
- Europawahl Durchführung
- gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel
- der Stimmzettel wird bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt
- anschließend betritt die Wählerin oder der Wähler einzeln die Wahlkabine
- durch Kreuz oder anderweitig wird der gewünschte Wahlvorschlag eindeutig kenntlich gemacht
- anschließend wird der Stimmzettel in der Wahlkabine gefaltet
- die Wählerin oder der Wähler hat die Wahlbenachrichtigung auf Verlangen vorzulegen oder sich auszuweisen
- wenn die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen werden
- die Schriftführerin oder der Schriftführer notiert anschließend die Stimmabgabe
- zuständig: Wahlvorstand
Typisierung
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