Erstmalig einen Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
    Spezielle Hinweise für - Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis)

    In Oberursel muss neben einem Ausweisdokument auch die letzte Personenstandsurkunde bei einer erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes vorgelegt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage


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Zuständige Mitarbeitende