Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende