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Bauzustand anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
Teaser
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?
Verfahrensablauf
Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Fertigstellung des Rohbaus von nicht baugenehmigungsfreien Gebäuden und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.
-
Die Aufnahme der vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Benutzung ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Katja Brüggemann
- Herr Fernando Suarez GarciaAbteilungsleiter
- Frau Petra Voss