Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung

  • Leistungsbeschreibung

    Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Erlaubnisse für die übermäßige Straßennutzung nach § 29 StVO erteilen.

    Diese Rechtsgrundlage schreibt eine Erlaubnispflicht vor für Veranstaltungen, die die Straße mehr als verkehrsüblich beanspruchen, und für Fahrzeuge, die die gesetzlich allgemein zulässige Grenzen überschreiten.

  • Teaser

    Wenn Sie Straßenrennen durchführen möchten, dann müssen Sie hierfür vorher die Erlaubnis beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den o.g. Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Ausnahmegenehmigung für Rennen auf öffentlichen Straßen entscheiden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausgefüllter Antrag mit Streckenplan und Streckenbeschreibung,
    • Kartenmaterial,
    • Versicherungsnachweise,
    • Streckenabnahmeprotokoll/ Streckengutachten,
    • Erklärung zum Bundesfernstraßen-Gesetz
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel (Geb.Nr. 263).

    Gebühr: 10,20-2301,00 €
    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende