Widmung der Erschließungsanlage „Stichstraße Karl-Hermann-Flach-Str. zw. Hs.Nr. 23 und 25“


Die Stichstraße Karl-Hermann-Flach-Str. zw. HsNr. 23 und 25 in der Gemarkung Bommersheim, Flur 41, Flurstücke 7129/2 und 7129/3 wird mit Wirkung vom 27.04.2021 gemäß § 4 Hessisches Straßengesetz (HStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Diese Stichstraße ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a des HStrG der Gruppe der Gemeindestraßen zugeordnet.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Rathausplatz 1, Widerspruch erhoben werden.

Vor der Entscheidung über den Widerspruch legt der Magistrat den Widerspruch einem bei der Stadt Oberursel (Taunus) gebildeten Ausschuss vor. Vor diesem Ausschuss werden die Beteiligten mündlich gehört. Auf die Anhörung kann verzichtet werden. Es wird gebeten, mit der Einlegung des Widerspruchs mitzuteilen, ob auf die Anhörung verzichtet wird.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) ein erfolglos gebliebener oder zurückgenommener Widerspruch kostenpflichtig ist.

 

Oberursel (Taunus), den 13.07.2023

Der Magistrat

Im Auftrag

Becher