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Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 C „Östlich der Lahnstraße, nördlich der Rheinstraße und der Erich-Ollenhauer-Straße“
Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 C „Östlich der Lahnstraße, nördlich der Rheinstraße und der Erich-Ollenhauer-Straße“
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.04.2022 beschlossen, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 C „Östlich der Lahnstraße, nördlich der Rheinstraße und der Erich-Ollenhauer-Straße“ gemäß § 17 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr zu verlängern.
Oberursel (Taunus), den 12.04.2022
Der Magistrat
Antje Runge
Bürgermeisterin